Ex-RAF-Terrorist aus Haft entlassen Christian Klar zeigt keine Reue — und kommt frei

Frankfurt/Main (RPO). Nach 26 Jahren im Gefängnis ist Christian Klar auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Noch immer bereut der ehemalige RAF-Terrorist nichts und hilft auch nicht bei der Aufklärung der Morde und Anschläge. Dennoch ist der 56-Jährige jetzt auf freiem Fuß.

Klar: neun Morde, elf Mordversuche
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Foto: AP

Von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens hatte der bayerische Innenminister Joachim Hermann vor dreieinhalb Wochen gesprochen, als das Oberlandesgericht Stuttgart die vorzeitige Haftentlassung verkündet hatte. Doch die Stuttgarter Richter hatten sich die Entscheidung nicht leichtgemacht.

Der zuständige Senat sieht die Weigerung von Klar, sich von seinen früheren schweren Taten zu distanzieren, sehr wohl "als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen", wie es in der Erklärung des Gerichts heißt. Für die "allein entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird", sei dies nach Auffassung der Sachverständigen aber nicht ausschlaggebend. Der Senat schließe aus, "dass die daraus erkennbare Grundeinstellung für ihn nochmals bestimmend für schwere, strafbare Handlungen wird".

Für Klar spricht nach Auffassung des Gerichts nicht nur "sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug" - so kam er nun auch sogar gut zwei Wochen vor dem vom Gericht zunächst angegebenen 3. Januar frei. Er hat sich im Gefängnis sogenannte Freistellungstage erarbeitet, die er sich nun anrechnen ließ.

Entscheidend für die Entscheidung des OLG war aber, dass Klar als Mitglied der RAF Straftaten begangen habe und sich diese 1998 "unter aktiver Mitwirkung des Verurteilten" aufgelöst habe. Außerdem habe er schon zuvor "unmissverständlich geäußert", dass er vom bewaffneten Kampf Abstand nehme.

"Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen"

Allerdings hatten gerade öffentliche Äußerungen Klars für große Empörung gesorgt. Dass Bundespräsident Horst Köhler im vergangenen Jahr ein Gnadengesuch Klars abgelehnt hatte, war vor diesem Hintergrund von einer breiten Mehrheit begrüßt worden. 2001 hatte Klar in einem Fernsehinterview mit Günter Gaus auf die Frage nach Reue geantwortet: "In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe."

Keinen Beitrag zur Aufklärung

Zur Aufklärung, wie sie unter anderen Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, fordert, hat Klar gleichwohl bislang nicht beigetragen. Noch immer ist nämlich unklar, wer von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat.

"Illegalität als große Freiheit"

Das hat sich in der Zwischenzeit offenbar geändert, wie der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, kürzlich klarstellte: "Ich habe ihm keinen Praktikumsplatz angeboten. Umgekehrt: Er hat gefragt, ob er bei uns am Berliner Ensemble ein Praktikum machen kann, wenn er Freigang hat." Nach Auskunft vom Freitag hält das Berliner Ensemble Klar weiter einen Praktikumsplatz in der Bühnentechnik bereit.

(AP)
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