Mönchengladbach Hochschule: Experten reden über Kindeswohl

Mönchengladbach · Obwohl der Hörsaal in der Hochschule Niederrhein nicht zum Bersten gefüllt, sondern nur etwa zur Hälfte besetzt war, zeigte das rege Interesse der Besucher, dass das Symposium zum Thema "Datenschutz versus Kindeswohl" ein Erfolg gewesen ist.

Die Arbeitsgruppe Kindeswohl und Kindesschutz, die sich 2004 am Fachbereich Sozialwesen gegründet hatte, hat zwei Experten eingeladen, um über das neue Bundeskinderschutzgesetz zu diskutieren: Professor Reinhard Wiesner, Leiter des Referats Kinder- und Jugendhilfe beim Bundesfamilienministerium, und Professor Peter-Christian Kunkel, Datenschutzexperte von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl.

Die Positionen hätten nicht unterschiedlicher sein können: Wiesner befürwortet das Gesetz, weil es eine Hilfe für alle Mitarbeiter sei, die in der Kindesbetreuung eingesetzt sind. Sie erhielten klare Leitlinien, wie sie mit Problemfällen umgehen sollen. Dabei stehe vor allem die Frage im Vordergrund: Was darf ein Arzt, Erzieher, Lehrer dem Jugendamt melden – und was unterliegt einer Schweigepflicht? "Mit dem neuen Gesetz sollen die betroffenen Berufsgruppen konkrete Antworten erhalten", sagte Wiesner.

Datenschutzexperte Kunkel konterte, dass bereits alle nötigen Gesetze vorlägen und es nicht sinnvoll sei, weitere zu formulieren. Er verwies darauf, dass die Pflicht, dem Amt einen Missstand anzuzeigen, damit ein Kind geschützt wird, bereits in Gesetzen verankert sei.

Für Studierende und Praktiker war die Diskussion aufschlussreich. Lydia Strübel arbeitet bei der Amtsvormundschaft und hat schon an mehreren Tagungen der AG Kindeswohl und Kinderschutz teilgenommen: "Ich habe jetzt erfahren, dass ich als Vormund mehr Freiheit habe als ich bisher dachte."

(RP)
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