OGS-Verträge Lösungen für Ganztagsklassen

Düsseldorf · Im Streit um die gekündigten OGS-Verträge hat das Schulverwaltungsamt Lösungen gefunden: Bereits getroffene Absprachen bleiben bestehen. Die neuen Verträge gelten für Kinder, die im Sommer eingeschult werden.

 Für Verena Alfieri und ihren sechsjährigen Sohn Milo hat sich das Problem gelöst: Sie behalten die alten OGS-Verträge, die die Stadt Anfang des Schuljahres 2011/12 mit den Eltern abgeschlossen hat.

Für Verena Alfieri und ihren sechsjährigen Sohn Milo hat sich das Problem gelöst: Sie behalten die alten OGS-Verträge, die die Stadt Anfang des Schuljahres 2011/12 mit den Eltern abgeschlossen hat.

Foto: Bretz, Andreas

Noch immer sind Eltern verärgert über die neuen Verträge für die offenen Ganztagsschulen (OGS). Doch das Schulverwaltungsamt hat Lösungen für diejenigen gefunden, deren Verträge im Februar gekündigt worden waren: Die darin festgehaltenen Regelungen bleiben bestehen. Eltern, deren Kinder im kommenden Sommer im Ganztag angemeldet werden, müssen die neuen Verträge mit festgeschriebenen Abholzeiten unterzeichnen.

Viele Eltern hatten sich beschwert, dass im Gegensatz zu den alten Verträgen, die Anfang Februar seitens der Stadt gekündigt worden waren, die neuen Verträge feste Regelungen zu den Abholzeiten von den rhytmisierten Ganztagsklassen beinhalten: Erst- und Zweitklässler bleiben an vier Tagen in der Woche bis mindestens 15.30 Uhr in der Schule, Kinder ab der dritten Klasse bis mindestens 16 Uhr.

In additiven OGS mit Vormittagsunterricht und Bildungsangeboten am Nachmittag bleiben die Kinder bis 15 Uhr in der Schule. Früher abgeholt werden dürfen sie nur in unregelmäßigen Ausnahmefällen. Der Grund: Der rhythmisierte Ganztag ist klar strukturiert, es wechseln sich Konzentration (Unterricht) und Entspannung (Bewegung, Ruhe etc.) ab.

"Das ist ein Erfolgsmodell", erklärte Christiane Schüßler, Schulamtsdirektorin für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Aufmerksamkeit der Kinder werde dadurch gefördert und die Schüler fassen den Lernstoff besser auf. Doch für die Eltern ist die neue, strenge Regelung unpraktisch. Sie haben sich darauf eingestellt, dass die Schulen an einigen Tagen den Kindern erlauben, auch früher abgeholt zu werden.

"Es muss doch möglich sein, ein Familienleben zu führen trotz OGS", sagt Vittorio Alfieri. Sein Sohn Milo geht in die erste Klasse und besucht den rhythmisierten Ganztag. "An drei Nachmittagen hat er bis 16.15 Uhr Unterricht, an zwei anderen können wir ihn um 15 Uhr abholen", sagt Vittori Alfieri.

Die neuen Verträge erlauben dies nicht mehr. Das Schulverwaltungsamt hat auf die Beschwerden der betroffenen Eltern reagiert und eine Lösung gefunden: "Da, wo die Eltern den Wunsch hatten, bleiben die alten Verträge bestehen", sagt Theo Bremer, stellvertretender Leiter des Schulverwaltungsamts.

Für den sechsjährigen Milo Alfieri bleibt also alles beim Alten. Dennoch fordern seine Eltern, dass es den Schulen selbst überlassen werden sollte, wie lange die Kinder vor Ort bleiben müssen. "Es kann doch nicht sein, dass die Eltern um Viertel vor drei schon am Tor warten, während die Kinder ebenfalls schon fertig sind und auf dem Schulgelände warten, aber nicht gehen dürfen", so Alfieri.

Dennoch hat die Stadt keinen Handlungsspielraum: Die Regelnungen zu OGS-Klassen gibt das Land erlassmäßig vor. In dem entsprechenden Erlass sind die Zeiten festgeschrieben.

(RP/anch)
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