Alt, älter und begehrenswert Faszination Oldtimer: Pflege und Leidenschaft als Lebensinhalt

Düsseldorf · Sie haben klangvolle Namen und sind viel mehr als alte Nobelkarossen. Tatsächlich brauchen Autos lediglich 30 Jahre, um als Oldtimer zu gelten.

Carsharing mit Oldtimern - Klassiker fahren für ein paar Stunden
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Carsharing mit Oldtimern - Klassiker fahren für ein paar Stunden

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Foto: Christian Roth/dpa

Und nur ein kleiner Teil davon besitzt einen Millionenwert. Die meisten Oldtimer sind ganz normale Durchschnitts-Pkws. Einen erstaunlichen Steuernachlass gibt es dennoch, auch wenn Sammler Auflagen erfüllen müssen.

Unter einem Oldtimer versteht die Fachwelt ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist. Der Zustand muss dabei nicht zwingend fahrtüchtig sein, zahlreiche Exemplare dienen als reine Ausstellungsstücke. Aber auch das Gegenteil ist der Fall: Schließlich gelten bereits Modelle der 80er-Jahre als Oldtimer. Auf den Straßen sind zum Beispiel die Oldies von VW, allen voran Golf und Passat, immer noch häufig unterwegs. Der Fokus liegt bei Sammlern allerdings auf restaurierten Wagen, die ihren 30. Geburtstag längst hinter sich haben.

Kurioser Umstand: Der Begriff Oldtimer geht gar nicht auf einen Anglizismus zurück. Wie bei anderen englischsprachigen Namensgebungen im Deutschen existiert die Bezeichnung tatsächlich nur in Deutschland. Ein altes Auto wird in England schlicht "classic car" oder "vintage car" genannt. Unter einem Oldtimer wiederum verstehen Briten einen älteren Menschen. Davon unberührt genießt die Pflege alter Fahrzeuge eine weltweite Geltung. Zahlreiche Marken werden zu Höchstpreisen gehandelt und erzielen auf Auktionen astronomische Erlöse.

Nicht nur ästhetisch, auch versicherungstechnisch spielen Oldtimer eine Rolle. Für die fahrtüchtigen Klassiker gelten spezielle Regeln. So sind sie am Buchtstaben "H" im Nummernschild leicht als "historisches" Fahrzeug zu erkennen. Das hat Auswirkungen auf die Kfz-Steuer: Pro Jahr werden grundsätzlich 191 Euro fällig. Doch der Liebhaber muss zuerst die Hürden der TÜV-Prüfung überstehen. Nur wenn der Wagen auch nach den nötigen Reparaturen weitestgehend dem Originalzustand ähnelt, wird die Plakette erteilt.

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