Duisburg Loveparade-Klage: Die Gründe für das Scheitern

Duisburg · Fast sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe steht nun fest: Am Landgericht Duisburg wird es keinen Prozess geben. Grund für die Ablehnung der Klage: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Maßgeblich für diese Entscheidung ist das vielfach kritisierte Gutachten des Panikforschers Keith Still.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
7 Bilder

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe

7 Bilder
Foto: dpa, rwe fg kno

"Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden", heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes. Eine Verurteilung der Angeklagten sei daher nicht zu erwarten. Zehn Personen wurden im Februar 2014 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt. Bei den Beschuldigten handelt sich um sechs Mitarbeiter der Duisburger Stadtverwaltung und um vier Mitarbeiter des Love-Parade-Veranstalters "Lopavent". Bei der Massenpanik am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen.

Doch warum wurde die Anklage abgelehnt? Das wesentliche Beweismittel, auf dem die Anklage beruht, war das Gutachten des Sachverständigen Keith Stills. Es beinhalte "gravierende inhaltliche und methodische Mängel", heißt es. Auf Grundlage dieses Gutachtens lasse sich nicht beantworten, aus welchen Gründen es letztlich zu der Katastrophe kam.

Zahlreiche Mängel im Gutachten

Still habe lediglich eine "erste grobe Risikoanalyse" vorgenommen, die zudem nur "aus Sicht eines Planers vor Beginn der Veranstaltung" erstellt worden sei. Die in den Gutachten verwendeten Teilnehmerzahlen hätten außerdem nur auf Schätzungen Stills beruht. Damit bleibe unklar, wie viele Besucher tatsächlich auf das Gelände gelangt waren.

Außerdem unterstellt das Gericht dem Gutachter, dass er die verfügbaren Unterlagen nie selbst vollständig gesichtet habe, sondern nur eine Auswahl. Diese Auswahl habe er wiederum wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht selbst prüfen können.

Mögliche Befangenheit des Gutachters

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern unterstellt das Gericht Still außerdem eine mögliche Befangenheit. Entsprechende Ablehnungsanträge seien schon im Zwischenverfahren angekündigt worden.

In der Mitteilung des Gerichtes wird kritisiert, dass sich Still "unsachlich zu dem Unglück" geäußert habe. Hier geht es um derbe Formulierungen. Unter anderem habe Still notiert, dass "von den Planern der Veranstaltung einfachste Gesetze der Mathematik, die sein Sohn im Alter von vier Jahren beherrscht hätte, nicht beachtet worden seien".

Weiter heißt es, dass sich Still selbst "nicht als unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Gutachter " angesehen habe, sondern "als von einem Sicherheitsunternehmen und einer englischen Universität" Beauftragter. Außerdem habe er "die Prüfung seines Gutachtens im Interesse der Haftpflichtversicherung seiner Arbeitgeber für erforderlich gehalten und eine entsprechende Überprüfung durchführen lassen".

Kerninhalt von Stills Gutachten ist, dass bereits die falsche Planung ausreichte, um die Katastrophe zu provozieren. Laut Gericht lässt er jedoch andere Ursachen für die Katastrophe außer Acht. Beispielsweise kämen auch "die später eingezogenen Polizeiketten, die unterlassene Schließung der Zugangssysteme und später entfernte Begrenzungszäune an den Einlassanlagen" als mögliche Ursachen für die Katastrophe in Betracht.

Hätte die Katastrophe verhindert werden können?

Das Gericht sieht daher "keine Unumkehrbarkeit des Geschehens" gegeben. Das bedeutet, man kann nicht ausschließen, dass die Katastrophe hätte auch bei schlechter Planung verhindert werden können. Die Anklage sei davon ausgegangen, dass "zu einem bestimmten Zeitpunkt (15.30 Uhr bzw. 16.02 Uhr) die tragischen Ereignisse unumkehrbar gewesen seien, also unabhängig von weiteren Handlungen".

Dabei stütze sich die Anklage jedoch auf das Gutachten Stills, der diese Unumkehrbarkeit zwar ebenfalls sehe, jedoch "allenfalls zu deutlich späteren Zeitpunkten". In dieser Unstimmigkeit sieht das Gericht begründet, dass es neben der Planungs- und Genehmigungsfehler auch andere mögliche Gründe für die Katastrohe gegeben haben kann.

Das Gutachten des britischen Panikforschers stand schon zu einem früheren Zeitpunkt in der Kritik, vor allem die Tatsache, dass darin keinerlei Kritik an der Arbeit der Polizisten geübt wurde.

Das Brisante: Der Gutachter ist mit der ehemaligen Mitarbeiterin des NRW-Innenministeriums, Sabine Funk, bekannt. Sie arbeitete nach der Loveparade-Katastrophe für das Innenministerium als ehrenamtliches Mitglied in der Projektgruppe "Sicherheit bei Großveranstaltungen". Funk soll Still damals bei dem Gutachten unterstützt haben.

Auf Anfrage unserer Redaktion teilte der Gutachter mit, dass er sich zu den Vorwürfen gegen sein Gutachten nicht äußern dürfe.

(skr )
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort