Maas bringt neues Hinterbliebenengeld auf den Weg Entschädigung für Angehörige von Getöteten

Berlin · Nahe Angehörige von Menschen, die durch Verschulden eines anderen zu Tode gekommen sind, sollen spätestens ab Sommer einen Anspruch auf ein neues Hinterbliebenengeld haben.

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

"Hinterbliebene sollen künftig im Sinne der Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können", heißt es im entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD).

Der Entwurf ging unmittelbar vor Weihnachten in die Ressortabstimmung, soll im Frühjahr vom Kabinett und vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Er ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Bisher haben Angehörige nach deutschem Recht nur dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein medizinisch nachgewiesener erheblicher "Schockschaden" entstanden ist. Für die voraussetzungslose Trauer der Hinterbliebenen gibt es bisher keine besondere Anerkennung durch die Rechtsordnung. Dass der Gesetzgeber hier nachbessern muss, war Konsens von Union und SPD schon im Koalitionsvertrag.

Zahlungspflichtig ist der Verursacher

Nun soll in das Bürgerliche Gesetzbuch der Anspruch auf das Hinterbliebenengeld neu eingeführt werden. Anspruchsberechtigt ist laut dem Entwurf ein Hinterbliebener, "der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand". Dieses "wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war". Anspruchsberechtigt könnten daneben aber auch andere Personen sein, "die jedoch die Umstände, aus denen sich ihr besonderes persönliches Näheverhältnis zum Getöteten ergibt, darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen", heißt es im Entwurf.

Zahlungspflichtig ist der Verursacher. Dies gilt für Mörder — und damit auch für Terroristen, die andere töten —, für Totschläger oder schuldhafte Verursacher von Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Ist der Verursacher selbst nicht mehr am Leben — wie etwa im Falle des Berliner Terror-Attentäters Anis Amri — kann der Rechtsanspruch auf Hinterbliebenengeld nicht mehr durchgesetzt werden.

Im Gesetzentwurf wird darauf verzichtet, die Höhe des Hinterbliebenengeldes festzulegen. Er gibt nur vor, dass es "angemessen" sein soll. Die Höhe wird sich demnach nach der Rechtsprechung der Gerichte richten. In der Koalition wird mit Entschädigungssummen zwischen 10.000 und 60.000 Euro pro Hinterbliebenem gerechnet.

"Anerkennung des seelischen Leids der Angehörigen durch Rechtsordnung"

"Den Schmerz über den Verlust eines nahen Menschen kann man nicht in Geld bewerten", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Deshalb kann das neue Hinterbliebenengeld den erlittenen Schaden auch niemals kompensieren. Es soll aber eine Anerkennung des seelischen Leids der Angehörigen durch die Rechtsordnung sein. Bisher gibt es diesen Anspruch nicht in unserem Rechtssystem."

Die Union könne allerdings nicht nachvollziehen, warum Minister Maas bis zum Ende der Legislaturperiode gebraucht habe, um den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, sagte Winkelmeier-Becker. "Es war ein dringendes Unionsanliegen, und das nicht erst nach dem mutwillig herbeigeführten Germanwings-Absturz mit so vielen Todesopfern", sagte sie. "Warum sich der Justizminister mit dem Gesetzentwurf so viel Zeit gelassen hat, ist uns ein Rätsel", so die CDU-Politikerin.

(mar)
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