Xanten Sechs Klassen für Gesamtschule ein Problem

Xanten · Nur fünf Eingangsklassen an der Gesamtschule. Xantens und Sonsbecks Bürgermeister wollen Chancengleichheit für alle weiterführenden Schulen und haben ans Schulministerium geschrieben.

 Im Gespräch über die Gesamtschule (v.l.): Xantens Fachbereichsleiterin Sandra Bree und Bürgermeister Thomas Görtz, Sonsbecks Bürgermeister Heiko Schmidt und Fachbereichsleiter Manfred van Rennings.

Im Gespräch über die Gesamtschule (v.l.): Xantens Fachbereichsleiterin Sandra Bree und Bürgermeister Thomas Görtz, Sonsbecks Bürgermeister Heiko Schmidt und Fachbereichsleiter Manfred van Rennings.

Foto: Olaf Ostermann

121 Schüler haben sich an der Gesamtschule Xanten-Sonsbeck angemeldet. Dadurch können nur fünf Eingangsklassen gebildet werden. Die Bürgermeister wollen Chancengleichheit und richten sich mit einem Brief ans Schulministerium.

Ein Korsett, das zu eng geschnürt ist, bereitet irgendwann Schmerzen. Dann ist es höchste Zeit, das Korsett zu lockern. Dachten sich auch die beiden Bürgermeister aus Xanten und Sonsbeck, Thomas Görtz und Heiko Schmidt: Sie haben einen Brief an Yvonne Gebauer (FDP), Ministerin für Schule und Bildung in NRW, geschrieben, wollen Chancengleichheit für allgemeinbildende Schulen. Übertragen auf die Gesamtschule Xanten-Sonsbeck heißt das: Wenn in einem Schuljahr einmal keine sechs Klassen gebildet werden können, weil es nicht genug Schüler gibt, soll eine Gesamtschule mit zwei Standorten auch fünfzügig fahren können, ohne dafür bei der Bezirksregierung eine Ausnahmegenehmigung einholen zu müssen.

"Ginge es um eine Sekundarschule, säßen wir jetzt nicht hier", so Xantens Fachbereichsleiterin Sandra Bree. Denn genau darum geht es: Um unterschiedliche gesetzlichen Regularien zur Errichtung von Teilstandorten für Gesamtschulen und Sekundarschulen. Arbeiten Letztgenannte mit zwei Standorten, dürfen sie vom Gesetzgeber aus bis zur Abschlussklasse 10 fünfzügig fahren. "Vertikale Gliederung 3:2" nennt sich das; drei Klassen am Hauptstandort, zwei am Teilstandort. Für Gesamtschulen mit zwei Standorten ist die Sechszügigkeit verbindlich (vertikale Gliederung 4:2).

Zum Hintergrund: Als die Stadt Xanten und die Gemeinde Sonsbeck in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf "aufgrund einer problematischen Anmeldesituation an beiden örtlichen Hauptschulen" einen Schulentwicklungsprozess eingeleitet haben, mündete der zum 1. August 2013 in der Gründung einer gemeinsamen Gesamtschule mit einem Teilstandort in Sonsbeck. Zur Sicherheit, so hatte die Bezirksregierung geraten, sollte man sich direkt sechs Züge pro Jahrgang genehmigen lassen, um im Fall eines Falles, sprich wenn so viele Jungen und Mädchen angemeldet werden, dass man sie nicht auf fünf Klassen verteilen kann, die Möglichkeit hat, eine sechste Klasse zu bilden. Im November 2012 stellten die beiden Kommunen einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Gesamtschule.

Einen Monat vorher wurde aber das Schulgesetz in NRW geändert: Die bis dato grundsätzlich mögliche vertikale Teilung 3:2 für Gesamtschulen mit zwei Standorten wurde auf 4:2 geändert. Heißt im Klartext: In Xanten müssen vier Fünfer-Eingangsklassen gebildet werden, in Sonsbeck zwei. Die vertikale Gliederung betrifft in der Gesamtschule Xanten-Sonsbeck nur die Jahrgänge fünf bis sieben; ab Klasse acht werden alle Gesamtschüler am Standort Xanten unterrichtet.

Schon im vergangenen Jahr stand Schulleiter Frank Pieper vor dem Problem, aus 134 angemeldeten Schülern sechs Eingangsklassen zu bilden, davon zwei in Sonsbeck. 25 bis 29 Schüler pro Klasse sind eigentlich der Richtwert. Aufgrund des personellen Engstandes entschied sich Pieper jetzt, aus den beiden Klassen in Sonsbeck eine zu machen. Und auch im Schuljahr 2018/2019 läuft es wohl darauf hinaus, dass man fünf Eingangsklassen bilden muss. Denn bislang sind für den Standort Xanten 88 Kinder angemeldet, für Sonsbeck 34.

Die Gesamtschule dürfe nicht im Wettbewerb benachteiligt werden, argumentiert der Schulverband Gesamtschule; diese Schulform müsse die gleichen Chancen haben wie Sekundarschulen und Gymnasien. "Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich im Sinne unserer Schulen und Schüler dafür stark machen würden, dass die oberen Schulaufsichtsbehörden rechtliche Möglichkeiten erhalten, in Betrachtung des Einzelfalles Ausnahmen von den Vorgaben zur Teilstandortbildung zuzulassen", so Thomas Görtz und Heiko Schmidt in ihrem Brief ans Schulministerium.

Die FDP hatte übrigens im Mai 2013 schon einmal einen entsprechenden Vorstoß im NRW-Landtag unternommen, die Ungleichbehandlungen verschiedener Schulformen zu beseitigen. Ihr Gesetzesentwurf hatte aber keine Mehrheit im Parlament gefunden hatte. Auch ein Schreiben des Schulverbandes Gesamtschule Xanten-Sonsbeck an die ehemalige Schulministerin Silvia Löhrmann (Bündnis-Grüne) vor ein paar Jahren sei "leider ohne befriedigende Antwort und Lösung" geblieben.

(RP)
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