Vertragsauflösung kann teuer werden Sekundarschule: Wachtendonk holt sich juristischen Rat

WACHTENDONK · Wie die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Stadt Straelen für die Sekundarschule im Detail umgesetzt werden soll, das konnte auf der Wachtendonker Ratssitzung noch nicht beschlossen werden. Stattdessen gab es einen Beschluss darüber, dass ein auf Öffentliches Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in den nächsten Tagen überprüfen soll, welche der beiden möglichen Lösungen – Kündigung oder Auflösung des Zweckverbandes – aus finanzieller Sicht am besten ist.

 Nach dem Aus für die Sekundarschule in Wachtendonk geht es noch um juristische Details der Vertragsauflöung.

Nach dem Aus für die Sekundarschule in Wachtendonk geht es noch um juristische Details der Vertragsauflöung.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Welche Option für die Gemeinde Wachtendonk günstiger ist, das war nämlich für keine der Fraktionen ohne weiteres ersichtlich.

In einem Beschlussvorschlag warb die Verwaltung zunächst für die Auflösungs-Variante. Hier würde eine Einmalzahlung von rund 350.000 Euro an die Stadt Straelen anfallen. Dies sei unter dem Strich nicht so kostspielig wie die Kündigungsvariante, so Bürgermeister Hans-Josef Aengenendt. Eine teils wirre Juristerei herrschte in der Diskussion zwischen den Fraktionen. „Der Vertrag ist einfach Mist, der sieht die Situation, die wir gegenwärtig haben, gar nicht vor. Es handelt sich hier um höhere Gewalt“, hieß es in den Reihen der CDU-Fraktion. Auch wehren sich Aussagen zu Folge die Christdemokraten gegen sämtliche Zahlungsforderungen, vor allem in dieser Höhe.

„Heute wissen wir, die Schule ist zu. Wir haben es gemeinsam nicht hinbekommen“, sprach CDU-Fraktionsvorsitzender Joachim Oomen und bezog damit auch die Verantwortlichen in Straelen beim Scheitern der Sekundarschule mit ein. Die zu geringen Schülerzahlen und Neuanmeldungen sind die Ursache für die Schulproblematik und den gegenwärtigen Streit zwischen ­Straelen und Wachtendonk.

Was für den Gemeinderat feststeht: Sollte eine Auflösung des „Zweckverbandes Sekundarschule Straelen/Wachtendonk“ nach Einschätzungen des Rechtsanwaltes machbar sein, dann wäre dies die günstigere Alternative im Vergleich zur Kündigung mit einer Frist von 36 Monaten. Dies würde nämlich bedeuten, dass weiterhin jährlich Umlagezahlungen an den Zweckverband anfallen. Dies wollen Verwaltung und Rat verhindern. Sollte der Rechtsanwalt für eine Kündigung werben, müsse bis Ende Juli gekündigt werden. Andernfalls würde noch ein weiteres Jahr der Umlagezahlung obendrauf kommen, informierte Aengenendt. Andreas Böhm von der CDU-Fraktion habe einen guten Draht zu einem Rechtsanwalt, der in kürzester Zeit den Vertrag zwischen der Blumenstadt und Wachtendonk bewerten könne, um die aus finanzieller Perspektive beste Lösung für die Gemeinde Wachtendonk herauszufinden. Danach wird über den Weg der Dringlichkeit entscheiden. „So eine Situation habe ich noch nie gehabt“, stellte der Bürgermeister fest. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Konflikt zwischen Straelen und Wachtendonk entwickelt. Der Zorn auf die Nachbarstadt sitzt bei einigen Wachtendonker Ratsmitgliedern augenscheinlich noch tief.

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