LG Düsseldorf 22 S 257/02: Ausfall der Klimaanlage mindert Reisepreis
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:04Berlin (rpo). Fällt im Hotelzimmer die Klimaanlage aus und wird für einen Shuttle-Service vom Hotel zum Ortskern Geld verlangt, dann kann der Reisepreis um 20 Prozent gemindert werden.
Das entschied das Landgericht Düsseldorf, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin berichtet. Die Richter meinten, dass für die fehlende Klimaanlage 15 und für den kostenpflichtigen Fahrservice noch einmal fünf Prozent Minderung angemessen seien.
Die Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass der Veranstalter auch bei einer so genannten Hotline-Buchung an die Zusicherungen des Reisekatalogs gebunden sei. Dort war für das Zimmer eine Klimaanlage ebenso angegeben wie ein Shuttle-Service, der mehrmals täglich fahren sollte. Da man sich in der Buchungsmaske auf den Reisekatalog bezogen habe, seien die dort gemachten Angaben bindend.
Die durch den Ausfall der Klimaanlage erreichten Zimmertemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius stellten insbesondere nachts eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Zudem billigten die Richter dem "Durchschnittsreisenden" zu, er dürfe bei einem angebotenen Shuttle-Service davon ausgehen, dass damit ein kostenloser Transfer gemeint sei. Da das Hotel vom Ortskern 60 Minuten entfernt war, sei eine Minderung um fünf Prozent des Reisepreises angemessen.
(Aktenzeichen: 22 S 257/02)
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum