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Beim ersten Verhör schwieg Karadzic

VON GODEHARD UHLEMANN - zuletzt aktualisiert: 23.07.2008

Düsseldorf Die USA hatten umgerechnet rund 3,1 Millionen Euro auf die Ergreifung von Radovan Karadzic ausgelobt. Trotzdem fand sich niemand, der den früheren Präsidenten der Republik Srpska verriet. Er hat fast 13 Jahre in Serbien unbehelligt gelebt.

Wird Karadzic rasch nach Den Haag ausgeliefert?

Wohl nicht. Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hatte am 11. Juli 1996 einen internationalen Haftbefehl erlassen. Ein Richter in Belgrad hat gestern zwar die Überstellung nach Den Haag verfügt. Dagegen kann Karadzic innerhalb von drei Tagen Berufung einlegen. Wie lange ein solches Verfahren dann dauert, ist offen.

Hat sich Karadzic geäußert?

Zur Sache nicht. Ein Untersuchungsrichter hat ihn kurz nach der Festnahme vernommen. Sein Anwalt Svetozar Vujacic erklärte in Belgrad, sein Mandant habe während der Vernehmung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Was passiert nach der Auslieferung?

Karadzic bezieht eine Zelle in einem niederländischen Gefängnis, und die Vorbereitungen für den Prozess beginnen. Wenn er nicht selbst für seine Verteidigung sorgt, wird ihm das Gericht einen Anwalt zuordnen.

Wie lautet die Anklage?

Ihm werden Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Das Urteil kann auf lebenslange Haft lauten.

Sind die Delikte identisch?

Nein. Der Völkermord (Artikel II der UN-Konvention) hat das Ziel, ein Volk, eine Ethnie oder eine Glaubensgemeinschaft zu vernichten. Im Fall von Karadzic wird für diesen Tatbestand das Massaker von Srebrenica im Juli 1995 angeführt. Damals wurden mehr als 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Als Hauptverantwortliche gelten Karadzic und sein Armeechef Mladic.

Kriegsverbrechen sind Verbrechen gegen das Völkerrecht, die bei der Führung eines Krieges von den Krieg führenden Parteien begangen werden. Sie können auch in einem engen Zusammenhang mit der Kriegführung stehen. Karadzic wird vorgeworfen, während des Krieges in Bosnien zwischen 1992 und 1995 einen Plan zur „ethnischen Säuberung“ ganzer Gebiete in Bosnien-Herzegowina erarbeitet zu haben. Der Plan sollte einen großserbischen Staat schaffen.

Das Rom-Statut als Rechtsgrundlage für den Internationalen Gerichtshof führt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine Reihe von Tatbeständen an. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Folter oder Vergewaltigung.

Insgesamt führt die Anklage unter Chefankläger Serge Brammertz 15 Punkte an. Dazu zählt auch die Geiselnahme von mehr als 200 UN-Soldaten zwischen dem 26. Mai und dem 2. Juni 1995.

Wer vertritt die Anklage?

Es ist der Belgier Serge Brammertz (46). Geboren wurde er in Eupen. Er spricht neben Deutsch fließend Französisch, Niederländisch und Englisch. Er trat Anfang 2008 als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien die Nachfolge von Carla del Ponte an. Sie war mehrmals in Belgrad gewesen und hatte vergeblich die Festnahme von Karadzic und seines Armeechefs Radko Mladic gefordert.

Ein Chefankläger mit Erfahrung?

Ja. Brammertz war vom damaligen Uno-Generalsekretär Kofi Annan 2006 als Sonderermittler mit den Ermittlungen zum Mord an dem libanesischen Ex-Ministerpräsidenten Rafik Hariri beauftragt worden. Er löste den Berliner Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis ab, der ihn als Nachfolger vorgeschlagen hatte.

Quelle: RP

 
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