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OLG Celle 14 U 138/04: Blaulicht macht Weg nicht bedingungslos frei

zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05

Barsinghausen (rpo). Wenn Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr oder Krankenwagen Blaulicht und Sirene eingeschaltet haben, heißt das trotzdem nicht, dass sie bedingungslos freie Fahrt haben.

In einem jüngst veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle heißt es, dass ein Einsatzfahrzeug im Falle eines Unfalls durchaus ein Mitverschulden treffen kann.

Dessen Fahrer dürfe nicht annehmen, dass alle Verkehrsteilnehmer seine Zeichen wahrgenommen hätten, wenn er den Verkehr auf den querenden und wegen des Lichtsignals der Ampelanlage grundsätzlich bevorrechtigten Spuren nicht einsehen könne, befanden die Richter. Im Fall einer Kollision treffe ihn dann ein Mitverschulden. (Az: 14 U 138/04).

OLG Celle - Az.: 14 U 138/04


 
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