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BGH VIII ZR 344/02: Kaution darf gestückelt werden
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:03Wer eine neue Wohnung bezieht, muss dem Vermieter fast immer eine Kaution beibringen. Diese darf er in drei Raten bezahlen.
Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter kann jedoch nicht verlangen, dass die Kaution auf einen Schlag oder sogar schon lange Zeit vor Beginn des Mietverhältnisses bezahlt wird.
Steht eine solche Klausel im Vertrag, so ist sie unwirksam. Aber Achtung: Dadurch wird nicht die gesamte Vereinbarung unwirksam. Der Vermieter darf also die Kaution auf jeden Fall verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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