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OLG Hamm 30 U 216/01: Kirche muss für stornierte Reisen nicht haften

zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02

Karitative und Nicht kommerzielle Veranstalter, wie Kirchen, müssen bei Rücktritt von einer gebuchten Reise keine Kostenerstattung an den entsprechenden Veranstalter zahlen.

So hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, nachdem ein Hotelier 10.000 Euro Schadensersatz von einem Pfarrer gefordert hatte. Das Gericht wies die Klage zurück. Der Pfarrer habe die Reise rechtzeitig storniert und eine verfüge zudem nicht über genug Rücklagen, um derartige Ausfälle finanziell abzudecken (Az.:30 U 216/01).


 
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