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Gnadenlos oder gerechtfertigt? Weil sie eine Frikadelle vom Buffet des Chefs genascht hatte, wurde einer Sekretärin in Dortmund gekündigt. Wir haben unsere Leser nach ihrer Meinung zu diesem Fall gefragt - hier finden Sie eine Auswahl der Meinungen.
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Silijo: Solange es Manager gibt, die für das Ruinieren eines Unternehmens mit Millionenabfindungen belohnt werden, werde ich ein solches Urteil nicht verstehen.
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kapikDa fällt einem auch wirklich nichts mehr ein!
Müssen wir jetzt schon aufpassen wenn mit dem Dienstbleistift eine private Notiz gemacht wird, oder so?
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BMG-BernieIch denke, dass für den Chef die Frikadelle nur Mittel zum Zweck sein sollte. Glaubt doch kein Mensch, dass man für ne Frikko gefeuert wird, oder? Wahrscheinlich sollte die Dame entlassen werden und man hat nach irgendeiner Verfehlung gesucht. Und peng, isst sie eine Frikko!
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EdifandsechtgutIch glaube, es ist gängige Praxis sich von unliebsamen Mitarbeitern zu trennen, die Ihren Job im Betriebsrat ernst nehmen.Und dann greift man eben zu solchen Mitteln.
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magistratorNatürlich ist die Kündigung gerechtfertigt!
Diebstahl bleibt nun mal Diebstahl, da spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um den Gegenwert von einem Eurocent oder um 1000 Euro handelt.
Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter dürfen dabei kein Maßstab sein.
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TalithIch habe vor Jahrzehnten eine hauswirtschaftliche Ausbildung gemacht, zu der auch die Zubereitung des Mittag- bzw. Abendessen der Internatsschüler gehörte. Wurde eine Schülerin beim Naschen erwischt, gab es eine augenzwinkernde Ermahnung und den Spru: Einem Ochsen, der den Karren zieht, soll man nicht das Maul verbinden."
Sollen demnächst Köche für das Abschmecken der Speisen zahlen? Darf die Kellnerin die Getränke, die sie während ihrer Schicht verzehrt noch ihrem Chef in Rechnung stellen? Darf die Sekretärin, die ihren Chef mit Kaffee versorgt, sich auch selbst eine Tasse einschenken? Womöglich auch noch eine Portion Kondensmilch und Zucker in Anspruch nehmen?
Was ist mit Arzthelferinnen und Werbegeschenken der Pharmavertreter - dürfen sie die behalten?
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Horatio_H: Dieses Urteil ist lächerlich und der Chef müsste so richtig dafür bestraft werden.
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emmerzhausenWarum hat die Sekretärin ihren Chef oder dessen Stellvertreter(in) nicht gefragt, ob sie zwei Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet essen dürfe, weil sie Hunger habe? Nach 34jähriger Mitarbeit müßte diese Frage doch eigentlich erlaubt sein.
Hat sie vielleicht deshalb nicht gefragt, weil sie wußte, daß ihr Chef damit nicht einverstanden sein würde? Wenn sie es dann heimlich macht, weiß sie, daß sie es eigentlich nicht darf.
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Klar ist das eine Bagatelle, aber Diebstahl bleibt es leider trotzdem.
NiciKrügerUnd irgendwo schrieb auch jemand dass man demnächst als Koch evtl noch bezahlen müsse was man probiert..*g Jo.. und zwar nicht demnächst. Unser Sohn macht eine Ausbildung zum Koch und auf der ersten Lohnabrechnung sind 56 Euro aufgetaucht die er angerechnet bekommt um sie zu versteuern, bzw. die Sozialabgaben daraus zu errechnen.. Verpflegungspauschale wird also zumindest mal als Geldwerter Vorteil angerechnet. Dafür liegt er mit seinem Lohn unter dem Tarif. Andere Azubis berichten ähnliches.. einige haben direkten Lohnabzug deshalb. Also durchaus gängige Praxis.
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go globalIch habe dazu zwei Meinungen:
Einerseits denke ich, dass es offensichtlich für den Arbeitgeber DIE Gelegenheit war, eine Mitarbeiterin nach 39 Jahren ohne Abfindung und Co. in die Wüste zu schicken. Wahrscheinlich hatte sie ihr Büroverfallsdatum und den damit verbundenen Attraktivitätsgrad längst überschritten und im Archiv war kein Zimmer mehr frei.
Selbst wenn es so ein gravierender Fehltritt war, wäre zumindest eine Abmahnung erst mal der richtige Schritt gewesen.
Ich habe eine ganze Weile als Vorstandssekretärin in einer Bank gearbeitet und zu meinen Aufgaben gehörten auch die Buffets bzw. Häppchenteller für Sitzungsteilnehmer. Das Essen wurde abgezählt bestellt und entsprechend zubereitet, dekoriert, serviert.
Es wäre mir im Traum nicht eingefallen, mir davon etwas zu nehmen. Selbst wenn mich noch so sehr der Hunger übermannt hätte, wäre ich runter in die Kantine gegangen und hätte mir dort ein belegtes Brötchen geholt und das mit meinem Geld bezahlt.
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Loup GarouIch finde ja auch, dass es irgendwo einfach nur albern wird - mein Chef Gottseidank auch ;-)))
Es gab auch kürzlich einen Arbeitsprozess (wurde auf WDR2 berichtet, finde die Quelle grad nich), weil ein Mitarbeiter sein Handy mit Strom des AG aufgeladen hat. Die Klage wurde abgewiesen, weil der Streitwert unter einem Cent war.
Fängt der Diebstahl an, wenn ich mir mit dem Wasser und dem Strom des AG Tee koche? Muss ich die Arbeitszeit nachholen? Muss ich ausstempeln wenn ich aufs Klo gehe?
Sorry, unter solchen Arbeitsverhältnissen wär ich auch lieber Pensionär - ganz ohne Fehl und Tadel!
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buckjEs geht dem Arbeitgeber in diesem Fall doch nicht um den Wert der Frikadelle, eher schaut er darauf, wie er eine Arbeitskraft loswerden kann, der er überdrüssig geworden ist. Die leichteste Art ist dabei der Diebstahl. Es sind nicht die Jahre, die sie für ihn gearbeitet hat, die in die Abwägungswaagschale fallen, es ist einfach einfach. So wie der Chef im Hirn gestrickt ist.
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GerhardSok:Da fällt mir noch eine Anektode ein. In meiner Fa., einem Aktienunternehmen des Maschinenbaus, war das Klauen, bis in die 70iger Jahre hinein, ein Teil des Lohn und Gehalts. Auch war es selbstverständlich, dass das, was man handwerklich zu Hause so brauchte, von den Kumpeln schwarz hergestellt wurde. Trotzdem blühte die Fa. und gedieh.