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AG Hamburg-Barmbek 812 C 322/03: Mieter sollten Belege für Kaution aufbewahren

zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05

Berlin (rpo). Mieter sollten bestimmte Unterlagen aufbewahren, denn sie können sich nach Jahren noch wie bares Geld erweisen. Wichtig sind beispielweise Einzahlungsbelge und Quittungen für die Stellung der Kaution.

In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek hatten Mieter wie üblich gleich nach Vertragsabschluss die Kaution in vereinbarter Höhe überwiesen. Dieser Beitrag ist als Sicherheit des Eigentümers gedacht, falls er später Ansprüche geltend machen muss, beispielsweise für die Beseitigung von Schäden an der Immobilie. Als die Mieter ausgezogen waren, forderten sie ihr Geld zurück, denn sie hatten die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen. Doch das Haus war inzwischen verkauft worden. Und der neue Eigentümer behauptete, er wisse nichts von einer Kaution. Entsprechende Unterlagen seien ihm bei Übernahme des Hauses nicht ausgehändigt worden.

Zum Glück hatten die Mieter in ihren Unterlagen den Überweisungsbeleg für die Kaution aufbewahrt. Das Papier trug den Stempel der beauftragten Bank und reichte dem Richter als Beweis. Selbst wenn der neue Eigentümer nichts von dem lange zurückliegenden Geldfluss wusste, musste er den Betrag dennoch auszahlen.


 
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