Urteil: Raucherclubs in Bayern sind rechtens
zuletzt aktualisiert: 13.08.2008München (RP) Das strikte Rauchverbot in den Gaststätten Bayerns ist ebenso verfassungsgemäß wie die Reaktion vieler Wirte, ihre Kneipen deshalb in geschlossene Raucherclubs umzuwandeln. Dies ergibt sich aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterten eine Raucherin und zwei Gastwirte, die gegen das strenge Rauchverbot in Bayern geklagt hatten. (AZ: 1BvR 3198/07 u.a. )
In der Praxis umgehen zahlreiche bayerische Wirte das Rauchverbot durch die Einrichtung von geschlossenen Raucherclubs, weil das gesetzliche Verbot nur für Gaststätten gilt, die „öffentlich zugänglich“ sind. Dies sind Raucherclubs dem Gericht zufolge nicht, da sie eine „feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand“ haben. Zudem werde die Mitgliedschaft am Einlass kontrolliert und „Laufkundschaft“ zurückgewiesen. Auch könne am Eingang der Gaststätte keine Mitgliedschaft erworben werden.
Die Bundesregierung rief nach Bekanntwerden des Urteils die anderen Länder zu ebenfalls strikten Regelungen auf. „Die Konsequenz muss ein Rauchverbot ohne Ausnahmen sein“, sagte die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing. Die Länder müssten ihre Gesetze überarbeiten und dem Beispiel Bayerns folgen.
Bätzing unterstrich, das höchste deutsche Gericht habe mit seinem Urteil noch einmal deutlich gemacht, „dass ein Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen verfassungsgemäß ist, da dem Gesundheitsschutz Vorrang eingeräumt werden muss und damit auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist“. Dies sei von den Richtern „quasi auf dem Silbertablett serviert“ worden.
Erst vor zwei Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zum Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg das Qualmen in Eckkneipen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Die Richter hatten beanstandet, dass diese Kneipen dadurch benachteiligt werden, dass sie keinen gesonderten Raucherraum einrichten können.
Die Politik steht nun vor der Frage, ob sie die Ausnahmen insgesamt abschafft.
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