Endlich selbstständig: Welche Rechtsform ist die Richtige?
VON SIMONE JANSON - zuletzt aktualisiert: 24.10.2008 - 11:06Düsseldorf (RPO). Jeder Existenzgründer muss die passend Rechtsform wählen - am besten schon beim Schreiben des Businessplans, denn auch Geldgeber interessieren sich meist brennend für dieses Thema, weil die Wahl der richtigen Rechtsform den Unternehmenserfolg entscheidend beeinflusst.
Von der Rechtsform hängt ab, ob man alleine oder mit anderen zusammenarbeitet, welchen Aufwand man in die Bürokratie investieren muss, welche Steuern zu zahlen sind, ob das Unternehmen seine Bilanzen veröffentlichen muss, ob der Name der Firma frei wählbar ist – oder ob der Unternehmer persönlich für Verbindlichkeiten haften muss. Auch wenn das Thema rechtlich kompliziert ist: Es ist unbedingt notwendig, sich näher damit zu beschäftigen.
Tatsächlich ist aber die Wahl der richtigen Rechtsform nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick scheint. Grund: Die Rahmenbedingungen schränken die Auswahl merklich ein. Daher sollte jeder Existenzgründer zunächst diese Rahmenbedingungen abstecken und seine Entscheidungskriterien festlegen - z.B. in Form einer Checkliste. Zusammen oder im Team arbeiten? Gibt es Gesellschaftskapital? Wie viel Aufwand will soll für die Buchführung verwendet werden? Welche Besteuerung ist vorteilhaft?
Daneben ist auch die Persönlichkeit des Unternehmers wichtig: Welche Rolle spielt der Unternehmer? Und muss sein persönliches Haftungsrisiko begrenzt werden? Und welches Image soll das Unternehmen haben, welchen Namen soll es tragen?
Grundsätzlich sollte man bei der Wahl der Rechtsform zwischen zwei großen Gruppen unterscheiden: den Personen- und den Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Partnergesellschaft. Der große Vorteil von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften ist: Der Aufwand bei der Gründung ist deutlich geringer, besonders was Buchhaltung und Steuern angeht.
Ihr Nachteil besteht in dem persönlichen Haftungsrisiko des Unternehmers. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Dieses kann aber immerhin durch vertragliche Absprachen verringert werden.
Manchmal ist es jedoch trotz des erhöhten bürokratischen Aufwands sinnvoll, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Dann nämlich, wenn man den Eindruck einer großen Firma erwecken will, wenn die Firma mit Fantasienamen geführt werden soll wenn der Umsatz eine gewisse Größenordnung überschreiten. Vor allem bieten aber Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften einen Vorteil: Sie beschränken die Haftung des Unternehmers stärker als dies bei Personengesellschaften möglich ist.
Im Unterschied zu den bisher genannten Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften ohne jede Einschränkung juristische Personen und dürfen Verträge abschließen, eigenes Vermögen erwirtschaften, Gewinn machen, müssen aber Köperschaftsteuer entrichten. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH in allen Varianten, die Limited und die Aktiengesellschaft.
Allerdings müssen Sie beachten: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kostet deutlich mehr Zeit und Geld als die Gründung einer Personengesellschaft sowie vorher vielleicht vorhandene Privilegien wie die Befreiung von der Bilanzierungspflicht.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum