OLG Düsseldorf I 23 U 16/05: Werkstatt muss nach Unfall fehlerfreie Arbeit beweisen
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:06München (rpo). War ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, muss die Autowerkstatt unter Umständen nachweisen, dass sie fehlerfrei gearbeitet hat. So haben die Richter am OLG Düsseldorf entschieden.
Im konkreten Fall hatte sich bei einem Auto bei Tempo 100 das linke Vorderrad gelöst - elf Monate zuvor war das Fahrzeug in einer Werkstatt tiefer gelegt worden. Den Sachschaden von 2.000 Euro klagte der Autobesitzer vor Gericht ein: Die Werkstatt hätte unsauber gearbeitet.
Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I 23 U 16/05) gaben dem Kläger Recht. Die Tatsache, dass sich elf Monate nach dem Werkstattaufenthalt Befestigungsschrauben gelöst haben, seien "Anscheinsbeweis" dafür, dass die Mechaniker die Schrauben nicht sachgerecht angebracht hätten. Ein Sachverständiger bestätigte dies. Die Werkstatt konnte hingegen nicht beweisen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden waren.
OLG Düsseldorf - Az.: I 23 U 16/05
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