Neukirchen-Vluyn Windräder kontra Flieger: Lösung gesucht

Neukirchen-Vluyn · Im kommenden Fachausschuss geht es erneut um die möglichen Windkraftanlagen zwischen Rayen und der Halde Norddeutschland.

Die Politik in Neukirchen-Vluyn wird in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erneut über einen möglichen Windpark in Nachbarschaft der Halde Norddeutschland beraten. Im Mittelpunkt wird dabei die Frage stehen, ob es eine Lösung gibt, die den Bau von Windrädern und den Bedürfnissen der Gleitschirmflieger auf der Halde gleichermaßen gerecht wird.

Der Hintergrund: Ein Unternehmen möchte vier bis fünf große Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe der Halde bauen. Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat nach einer Vorgabe der Landesregierung Konzentrationsflächen für Windräder ausgewiesen. Im Rahmen einer Masterarbeit für die Uni Bochum wurde eine "Potenzialanalyse" erstellt. Demnach sind auf dem Stadtgebiet nur ein Areal zwischen Rayen und der Halde und ein kleines Gebiet südlich der A 40 geeignet. Sollten die Räder neben der Halde in der geplanten Höhe von rund 200 Metern errichtet werden, dann wäre dies laut Aussagen des Vereins "Gleitzeit" das Aus für den Gleitschirmflug an diesem Standort.

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hatte in dieser heiklen Sache auf eine Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr gewartet. Diese liegt nun vor. Der RVR antwortet mit einem klaren "Jein". Einerseits sei die Halde Norddeutschland eine der "30 freizeit-touristisch bedeutendsten Halden im Verbandsgebiet" und habe durch den Flugsport ein "besonderes Alleinstellungsmerkmal". Andererseits befürwortet der Regionalverband "generell den Ausbau der erneuerbaren Energien und somit auch die Errichtung von Windkraftanlagen". Am Ende empfiehlt der RVR, noch einmal die Sicherheitsabstände zu überprüfen. Der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) hält laut seiner Internetseite einen Abstand von 600 Metern zu Windrädern für unbedenklich.

Ulrich Geilmann, technischer Beigeordneter der Stadt Neukirchen-Vluyn räumt ein, dass die Antwort des Regionalverbandes nicht wirklich hilfreich sei. "Ich hätte mir eine klarere Aussage gewünscht", meint er.

Welche Möglichkeiten gibt es nun für die Verwaltung und die Politik? Sie werden in der Beschlussvorlage aufgeführt. Alternative 1: Man akzeptiert die jetzigen Konzentrationsflächen und bemüht sich um einen Ausgleich zwischen den Interessen des Windkraft-Investors und der Flugsportler. Alternative 2: Man verwirft die Potenzialflächenanalyse und erarbeitet eine neue. "Es steht aber zu erwarten, dass sich damit keine Alternativflächen auftun und der Verzicht auf Abstandsflächen bzw. dessen Verkleinerung eher zum Unmut der betroffenen Bürger führt", heißt es in der Beschlussvorlage. Die dritte Alternative: Abwarten, ob der Entwurf des RVR-Regionalplanes ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung auf Neukirchen-Vluyner Gebiet festlegt. "Die Wahrscheinlichkeit ist groß", heißt es in der Beschlussvorlage. Das wäre dann der Ansatzpunkt, um die Ausweisung von Konzentrationszonen vor dem Hintergrund öffentlicher Belange neu zu beraten. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne haben einen Antrag gestellt. Der Ausschuss soll über diesen Text abstimmen: "Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des neuen Windenenergieerlasses der Landesregierung, Standorte für Windenergieanlagen im Rahmen eines nachvollziehbaren, gesamträumlichen Konzepts für Neukirchen-Vluyn aufzuzeigen. Ziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans und die Ausweisung von Konzentrationszonen." In der Begründung heißt es: "Zielführend wäre [...] ein gesamträumlicher, strategischer und prozessorientierter Umgang mit Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn in Form einer belastbaren Potenzialflächenanalyse und eines geänderten Flächennutzungsplans."

Die Sitzung ist am Mittwoch, 2. März, um 17 Uhr im Rathaus.

(s-g)
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