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Wie Autofahrer abgezockt werden: Knöllchen-Chaos in Europa

VON JÜRGEN DIEBÄCKER - zuletzt aktualisiert: 23.06.2010 - 13:10

Düsseldorf (RP). Im Straßenverkehr ist das „geeinte Europa” immer noch Utopie. Hier lebt der Unterschied. Vor allem zur Ferienzeit werden Autofahrer vermehrt zur Kasse gebeten. Einigkeit besteht nicht mal darüber, auf welcher Straßenseite zu fahren ist.

In vier EU-Ländern (Großbritannien, Irland, Malta und Zypern) ist man noch immer auf der linken, in den übrigen auf der rechten Fahrbahnseite unterwegs. Notrufnummern für Polizei oder Rettungswagen wurden zwar teilweise angeglichen, aber Einheitlichkeit bleibt ein Wunschtraum: Falls der Beifahrer nach einem Unfall nicht das Handy samt richtiger Notrufnummer griffbereit hat, kann viel Schlimmes passieren, ehe er den Crash überhaupt melden konnte.

Und dann erst die Ge- und Verbote: An bloßes Durcheinander ohne Absicht zu glauben fällt – angesichts der von Politikern seit Jahrzehnten beschworenen Gemeinsamkeit – manchem schwer.

Ein wichtiges Beispiel ist das Fahren unter Alkohol. Über den Promille-Grenzwert besteht auch nach tausend Sitzungen der Brüsseler Verkehrsexperten keine Einigkeit: Sechs europäische Reiseländer (Estland, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn) gestatten am Steuer keinen einzigen Tropfen Alkohol im Blut. Norweger, Polen und Schweden erlauben 0,2, die meisten Staaten immerhin 0,5, Briten und Iren sogar 0,8 Promille.

Noch uneinheitlicher ist der Katalog der für solche Missetat angedrohten Geldbußen: Wer zu viel Alkohol im Blut hat, muss nach ADAC-Angaben in Dänemark ein halbes Monatsgehalt (mindestens 540 Euro) berappen, in Schweden ein ganzes (900 Euro), in Finnland möglicherweise drei Gehälter. In Norwegen wird ein Verstoß mit 750 Euro geahndet. In Frankreich kann ein Promille-Sünder mit 750 Euro davon kommen – vielleicht trifft ihn aber auch der fünffache Betrag. In Irland kostet Trunkenheit am Steuer dagegen 1270 Euro, in Spanien drohen ab 1,2 Promille sogar drei Monate Haft.

Zig Tempogebote

Verwerflich ist auch zu schnelles Fahren. Aber es gibt in Europa -zig unterschiedliche Tempogebote für Stadt-, Land- und Schnellstraßen. Das Spektrum der Limits reicht von 50 / 80 / 90 km/h (Norwegen) über 50 / 80 / 100 (Finnland, Zypern), 50 / 80 / 120 (Holland, Schweiz), 50 / 90 / 130 (u. a. Frankreich, Italien, Luxemburg) bis zu 50 / 100 / 130 (Österreich). Angesichts dieses Durcheinanders ist es selbst im Kolonnenverkehr für die heimischen Behörden lohnend, "Raser" zu blitzen und zur Kasse zu bitten.

Wer ein Tempolimit um 20 km/h überschreitet, zahlt dafür derzeit in Frankreich 68, in England 95, in Lettland 100, in Schweden ab 280, in Ungarn ab 110, in Belgien mindestens 150, in Spanien bis zu 300 und in Norwegen mindestens 450 Euro. Damit die Dinge vollends undurchschaubar werden, gelten für Wohnwagen-Gespanne und Motorradfahrer oft andere Limits und Bußgelder.

Selbst im saisonal verdichteten Reiseverkehr "lohnt" deshalb fleißiges Messen, und in einigen Ländern – zum Beispiel im Transitland Belgien, in Zielländern wie Italien (dort gibt es zahlreiche Tempo-Ausnahmeregelungen) und Spanien (häufige Kontrollen auf Küstenautobahnen und im Großraum Madrid) – verhält sich die Polizei entsprechend.

Verwirrung beim Falschparken

Ähnlich sieht es beim falschen Parken aus. In Belgien kostet das mindestens 50, in Dänemark 70, in Norwegen 60, in Italien möglicherweise bis zu 280 Euro. Entscheidend ist im Einzelfall nicht, ob der Parksünder andere behindert hat, sondern ob der den Fall ahndende Polizeibeamte – insbesondere seine mediterrane Spezies – dies behauptet. Für Verkehrsübertretungen gibt es in einigen Reiseländern – es sind allesamt "Rechtsstaaten" – keinen exakten Bußgeld-Katalog: Stattdessen wird den Ordnungshütern ein breiter Ermessensspielraum eingeräumt.

Zu zahlen ist dabei meist noch an Ort und Stelle. Zunehmend sollen Geldbußen aus EU-Ländern indes auch im Heimatland vollstreckbar werden, was für deutsche Autofahrer bisher nur bei Bußgeldbescheiden aus Österreich galt. Ratsam beim Auslandsurlaub ist es deshalb auf jeden Fall, an der Windschutzscheibe heftende Knöllchen ernst zu nehmen und Buß- bzw. Verwarnungsgelder zügig zu überweisen. Sonst kann es beträchtlichen Ärger geben: In Griechenland zum Beispiel können nach zehn Tagen noch nicht bezahlte Bußen verdoppelt werden; Norwegen lässt sogar unbezahlte Mautgebühren international beitreiben – für den Erwischten ist das ziemlich teuer.

Ein weites Feld bieten mannigfaltige Sonderregelungen in staatlichen Verkehrsvorschriften. Als Beispiel mag das Abblendlicht gelten, das in mittlerweile 21 europäischen Reiseländern auch tagsüber vorgeschrieben ist: oft ganzjährig, zuweilen nur in den Wintermonaten, nur außer- oder auch innerorts. Selten geht solch ein Verstoß ohne Bußgeld ab, das nach einer ADAC-Übersicht bis zu 190 Euro betragen kann.

Ähnliches gilt für Vorschriften um die im Wagen mitzuführende und/oder im Pannenfall zu tragende Warnweste, den Reservekanister, für Temporeduzierung bei Regen, Vorrang der Straßenbahn, Halteverbot vor und nach Bahnübergängen, Park- und Halteverbote auf Brücken oder unter Unterführungen, für die Pflicht zum Mitführen von Ersatzglühbirnen, und, und, und. Nichts geht über die Information, was im gewählten Urlaubsland (und in Transitländern auf dem Weg dorthin) Sache ist.

Vollstreckung ab 1. Oktober

Dass Knöllchen in der Heimat nicht mehr vollstreckt werden, wird sich zum 1. Oktober ändern. Bislang war das nur bei Protokollen aus Österreich möglich. Künftig dürfen auch alle anderen europäischen Behörden, die das EU-Rahmenabkommen aus dem Jahr 2005 umgesetzt haben, bei Beträgen ab 70 Euro säumige Verkehrssünder zur Kasse bitten.

Für das Bearbeiten der grenzüberschreitenden Geldsanktionen wird in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig sein. Nach Prüfung der Formalitäten bewilligt es als zentrale Behörde die Vollstreckung.

Quelle: RP

 
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