Angleichung an Autofahrer gefordert 0,5-Promillegrenze für Radfahrer

Düsseldorf · Jedes Jahr sterben nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW fast 80 Fahrradfahrer im Straßenverkehr. In diesem Jahr könnte die Zahl der Todesfälle noch höher liegen. Grund ist häufig Alkohol. Die GdP fordert strengere Promillegrenzen für Radfahrer. Der ADFC ist sich uneins.

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Foto: ADFC

Für Autofahrer sollte Alkohol am Steuer tabu sein. Wer mit einem Alkoholwert ab 0,5 Promille im Blut im Auto erwischt wird, dem drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Radfahrer, die betrunken in den Sattel steigen, kamen bisher glimpflicher davon.

"Strafrechtlich beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst bei unglaublichen 1,6 Promille", kritisiert GdP-Sprecher Stephan Hegger auf Anfrage unserer Redaktion. Allein in NRW verunglücken jedes Jahr 80 Radfahrer. Bei jedem vierten Unfall ist Alkohol im Spiel. Für die GdP sind die Zahlen besorgniserregend und Grund genug, eine Angleichung der Promillegrenzen von Auto- und Radfahrern zu fordern.

"Promillegrenze auf 0,5 senken"

Denn unterhalb der für die Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille greife noch nicht einmal das Ordnungswidrigkeitsrecht. "Die Promillegrenze für Radfahrer muss auf 0,5 Promille gesenkt werden", hatte Frank Richter, GdP-Chef von NRW, jüngst gefordert. Das solle zu mehr Sicherheit im Verkehr führen und die Todeszahlen senken.

"Wir wollen mit dieser Forderung wachrütteln und einen Diskussionsansatz liefern", erklärt Hegger. Der Sprecher der GdP geht davon aus, dass auch das Bundesverkehrsministerium dieses Thema auf die politische Agenda setzen wird.

Radclub ist sich uneins

Unterschiedliche Positionen vertritt der ADFC, Interessenvertretung der Radfahrer. Während der NRW-Pressesprecher die Angleichung unterstützt ("Der Verkehr muss in allen Bereichen sicherer werden") bewerten die Kollegen in Berlin den Vorstoß als nicht zielführend. Im Gegenteil: Er sei sogar kontraproduktiv, wie Sprecher René Fillipek erklärt. "Wenn Radfahrer und Autofahrer gleich viel trinken dürfen, kann man ja auch gleich den Wagen nehmen."

Bei Autofahrern greift ab einem Promillewert von 0,5 der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit. Geldbußen zwischen 500 und 1500 Euro im Wiederholungsfall sind die Folge, ebenso Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig.

Viele Autofahrer vergessen allerdings, dass sie bereits ab einem gemessenen Wert von 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn sie "kleinere" Delikte begehen wie beim Abbiegen mehrmals hintereinander nicht zu blinken. Auch dann drohen Bußgeld und Fahrverbot.

(nbe)
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