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  Foto: gms
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Viele Unklarheiten: 120 Jahre Führerschein: Typisch deutsch

zuletzt aktualisiert: 07.11.2008 - 10:01

Düsseldorf (RPO). Deutscher geht es kaum: 1886 schlug die Geburtsstunde des Automobils. Und nur zwei Jahre nach dem Patent von Carl Benz wird der  Führerschein eingeführt. 120 Jahre sind genug, um ein Dickicht an Gesetzen rund um die Fahrerlaubnis in die Welt zu setzen.

Während es in den Anfängen nicht einmal eine Prüfung gab, verstricken sich Autofahrer heute in Fahrverbot, Führerscheinabnahme und Entziehung der Fahrerlaubnis. Können Sie mit Bestimmtheit zwischen diesen Maßnahmen unterscheiden?

Oder anders gefragt: Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis? Der Führerschein ist das Papier oder seit geraumer Zeit die Karte, die der Autofahrer in den Händen hält. Als Fahrerlaubnis gilt dagegen die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde zum Führen eines Fahrzeugs einer ganz bestimmten Klasse. Zeitlich fällt beides zusammen an dem Tag, an dem der Prüfer nach bestandener Prüfung den Führerschein aushändigt. Damit ist zugleich die Fahrerlaubnis erteilt.

Von den 110 unterschiedlichen Führerschein-Modellen in Europa wird auch das deutsche bis 2012 fallen, zumindest bei Neuerteilung. Alte Führerscheine sollen noch 26 Jahre in Gültigkeit behalten.

"Lappen" auf der Stelle weg

Der Verlust kann ganz unterschiedlich erfolgen. Wer infolge von Alkoholgenuss am Steuer nicht mehr die volle Herrschaft über Geist und seinen Körper hat, muss vor Ort noch den Führerschein abgeben. Wie die ARAG-Versicherung aus Düsseldorf erläutert, ist ein vorläufig abgenommener Führerschein dem Besitzer auf Antrag binnen drei Tage wieder zurückzugeben, sofern nicht ein Entziehungsverfahren eingeleitet wird.

Muss der Führerschein abgegeben werden, ist das für den Betroffenen ärgerlich. Ein einfaches Fahrverbot ist dabei aber noch das geringste Problem. Verhängt wird dies etwa bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 30 km/h.

Je nach Verstoß kann das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten andauern. Die Verbotsfrist beginnt laut ARAG an dem Datum der Führerscheinabgabe. Nach Ablauf erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein automatisch wieder zurück, ohne eine erneute Prüfung absolvieren zu müssen.

Fahrerlaubnis erlischt

Im Gegensatz zum Fahrverbot führt eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu ihrem Erlöschen. Wenn beispielsweise eine Verkehrsstraftat vorliegt, kann der Richter neben der Verhängung einer Geld- oder Haftstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Der Verurteilte ist dann nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Urteil gefällt wird.

In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnis auch direkt nach der Tat vorläufig, das heißt bevor es zum Verfahren kommt, entzogen werden. Dies geschieht aber nur, wenn davon auszugehen ist, dass auch der Urteilsspruch einen endgültigen Entzug zur Folge hat.

Aber auch Verwaltungsbehörden können im Falle einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis entziehen. Dies erfolgt anhand des Punktesystems der Flensburger Verkehrssünderkartei. Maßstab ist der Nachweis, dass der Führerscheinbesitzer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen. Ab 18 Punkten ist dies spätestens der Fall. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei dies regelmäßig vom Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht wird.

Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Führerschein finden Sie hier.

Wie die medizinisch-psychologische Untersuchung üblicherweise abläuft, erfahren Sie hier.


 
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