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Verkehrskontrolle Polizei 2011 Panorama
  Foto: Polizei NRW
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Vorschlag der Deutschen Verkehrswacht: Absolutes Alkoholverbot für Autofahrer

zuletzt aktualisiert: 28.02.2011 - 10:33

Berlin (RPO). Ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer hat der Vorstand der Deutschen Verkehrswacht vorgeschlagen. Zurzeit gilt die Null-Promille-Grenze nur für Fahranfänger unter 21 Jahren, ansonsten beginnen die Bußgelder und Strafen ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration.

Weiß ein Mitfahrer nicht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, verliert dieser nicht zwangsläufig seine Haftungsansprüche.  Foto: Polizei
Weiß ein Mitfahrer nicht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, verliert dieser nicht zwangsläufig seine Haftungsansprüche. Foto: Polizei

Eine Arbeitsgruppe der Verkehrswacht will das Verbot auf alle Fahrer von Kraftfahrzeugen ausdehnen und von Anfang an mit einem mindestens einmonatigen Fahrverbot und 500 Euro Strafe bewehren, wie die Verkehrswacht in Berlin mitteilte.

Die Verkehrswacht schließt sich damit unter anderem dem Auto Club Europa (ACE) an, der bereits in der vergangenen Woche eine neue Diskussion zu diesem Thema angeregt hatte. Eine absolute Null-Promille-Grenze kann es allerdings auch nach den Erkenntnissen der Verkehrswacht-Arbeitsgruppe nicht geben, da sich auch ohne Genuss alkoholischer Getränke im menschlichen Blut bis zu 0,1 Promille Alkohol befinden können. Das neue Gesetz soll daher "das Führen von Kraftfahrzeugen unter der Wirkung alkoholischer Getränke" verbieten.

Die Arbeitsgruppe der Verkehrswacht schlug vor, in der Begründung des Gesetzes klarzustellen, dass mit der Gesetzesformulierung "unter der Wirkung alkoholischer Getränke" eine Blutalkoholkonzentration oberhalb von 0,19 Promille verstanden wird. Ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit sei ohnehin erst ab einem Pegel von 0,2 Promille wissenschaftlich nachgewiesen.

Zurzeit gehen Alkoholfahrer über 21 Jahre bei einem Pegel unter 0,5 Promille straffrei aus, es sei denn, sie zeigen Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bauen einen Unfall. Oberhalb dieser Grenze drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Gefängnis und der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis. Nach den Vorstellungen der Verkehrswacht soll es bereits bei Blutalkoholkonzentrationen bis 0,49 Promille einen Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße geben.

Quelle: apd/nbe

 
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