Stolpe soll Modellversuch möglich machen: Bundesrat fordert "Führerschein ab 17"
zuletzt aktualisiert: 28.11.2003 - 16:09Berlin (rpo). Die Länder wollen in einem Modellversuch den "Führerschein ab 17" erproben. Jugendliche sollen bis zu ihrem 18. Geburtstag aber nur in Begleitung eines mindestens 30 Jahre alten Führerscheininhabers fahren dürfen.
Nach einem am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsentwurf kann die Fahrschulausbildung auf dem Auto (Fahrerlaubnisklassen B und BE) künftig schon mit etwa 16einhalb Jahren beginnen.
Vorgesehen ist, dass die Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung als Führerscheinersatz bekommen. Sie müssen aber auch an einer auf das "Begleitete Fahren" vorbereitenden Veranstaltung teilgenommen haben. Und auch der Begleiter muss einen Vorbereitungskurs machen.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Bundesverkehrsminister eine Verordnung erlässt, nach der in einem Modellversuch das "Begleitete Fahren ab 17" in den Ländern erprobt werden kann. Anfänger sollen auf diese Weise Routine erwerben. Ziel ist die nachhaltige Senkung des Unfallrisikos. Der Modellversuch soll wissenschaftlich ausgewertet werden, um feststellen zu können, ob das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht wird.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hat bereits erklärt, sich dieser Länderinitiative nicht verschließen zu wollen. Nach Erhebungen haben Anfänger gleich zu Beginn ihrer Fahrpraxis das höchste Unfallrisiko. Das Risiko halbiert sich jedoch bereits nach neun Monaten Fahrpraxis und verringert sich nach 2,6 Jahren auf zehn Prozent.
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