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Kuriose Erklärungen: Die dümmsten Ausreden der Autofahrer

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 05.12.2009 - 17:03

Düsseldorf (RP). Amtsrichter bekommen tausendfach Begründungen für Raserei zu hören. Doch kaum ein ertappter Autofahrer kommt ungestraft davon - gleichgültig, ob die Ausreden kurios sind, abenteuerlich oder blitzgescheit.

Die Sonne war schuld. Sie stand bei der Fahrt über die Autobahn 44 so tief, dass ein Autofahrer niesen musste - und prompt die ganze Reihe von Gebotsschildern übersah, die das Tempo-100-Limit ankündigen. Solche und andere Ausreden müssen sich Amtsrichter täglich anhören. Wenn ertappte Temposünder das fällige Bußgeld oder ein Fahrverbot umgehen wollen, werden die kuriosesten Begründungen für überhöhte Geschwindigkeit geliefert. Doch kaum einer kommt ungestraft davon.

Seit Einrichtung der fest installierten Tempokontrolle auf der A44 hat das Amtsgericht allein wegen dieser Messstelle jährlich tausende Verfahren zu bewältigen. Jedes Jahr ziehen rund 5000 der A-44-Temposünder protestierend vor Gericht. Die Masse der allein dadurch ausgelösten Verfahren entspricht etwa dem Jahrespensum von drei Amtsrichtern. Die Erfolgsaussichten der Raser sind allerdings denkbar gering, sogar bei originellen Ausreden.

Dem Krankenwagen gefolgt

So gab ein Ehemann (67) an, er könne sich sein erhöhtes Tempo nicht erklären. Er sei bloß dem Krankenwagen gefolgt, mit dem seine Frau in eine Klinik gebracht wurde - und der Krankenwagenfahrer habe das Tempolimit doch sicher eingehalten. Eine 23-jährige Frau erzählte, sie habe einer Freundin zu Hilfe eilen wollen, die von ihrem Zuhälter verprügelt worden sei. Keine dieser Situationen hat das Gericht als einen Notstand anerkannt, der Raserei rechtfertigt. Völlig aussichtslos sind die Ausreden-Klassiker vom unvorhersehbaren Harndrang oder Diarrhoe-Anfall. Vom „plötzlich hängen gebliebenen Gaspedal“ ganz zu schweigen.

Dabei dürfen Temposünder beim Düsseldorfer Amtsgericht sogar mit Nachsicht rechnen: Wer erstmals mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, kann darauf hoffen, ein Fahrverbot zu vermeiden, indem er eine Verdoppelung der Geldbuße akzeptiert. Aber nur dann, wenn der Betroffene plausibel machen kann, dass bei einem Fahrverbot seine berufliche Existenz gefährdet wäre.

Doch auch Polizisten, die bei Privatfahrten geblitzt wurden, haben es schwer. Ein Beamter gab an, er habe das Kennzeichen eines vor ihm fahrenden Autos überprüfen wollen, sei deshalb über die A44 gerast. Er habe vermutet, am Steuer des Autos säße ein amtsbekannter Straftäter. Ein anderer Polizist will einen „dunklen Gegenstand auf der Fahrbahn“ gesichtet haben, hat an der nächsten Abfahrt kehrt gemacht und sei ganz schnell zurückgefahren, um das „Hindernis“ wegzuräumen. Doch beide Erklärungen überzeugten die Richter nicht. Denn allein fürs Geschichtenerzählen gibt’s beim Amtsgericht keinen Rabatt.

Quelle: RP

 
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