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Ab heute: Die hochsten Bußgelder aller Zeiten

VON ALF BECK - zuletzt aktualisiert: 01.02.2009 - 10:45

Düsseldorf (RP). Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, wonach die Strafen drastisch verschärft werden. Für Alkoholsünder, Drängler und Raser werden sie fast verdoppelt - die schärfsten Bußgelder aller Zeiten. 

Buße ­ das ist solch ein Begriff, bei dem die Annäherung von verschiedenen Seiten möglich ist. In den beiden christlichen Kirchen ist damit immer auch ein Stück Hoffnung verbunden: Dass der „Bösewicht” sein Leben neu ausrichtet, die innere Haltung sich ändert und künftig auf weitere Verfehlungen verzichtet wird.

Ganz bestimmt würde sich auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee über geläuterte Autofahrer freuen, die ­ einmal erwischt ­ zukünftig nicht mehr rückfällig werden. Aber der bundesweite Bußgeld-Katalog ist nicht von Geistlichen, sondern von Juristen erarbeitet worden: Und nach deren Verständnis ist ein Bußgeld in der Hauptsache die Bestrafung nach erfolgter Ordnungswidrigkeit.

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) beträgt die kleinste Strafe fünf Euro. Nach oben gibt es zwar auch Grenzen ­ aber bei schweren Verstößen wird aus der Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat. Und da ist, wie der Bezeichnung zu entnehmen ist, Schluss mit Buße ­ dann wird bestraft.

Im Mai letzten Jahres hatte das Bundeskabinett bereits dem Entwurf von Minister Tiefensee zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt ­ die Voraussetzung, um die Höhe der Geldbußen so anzuheben, wie sie ab morgen gültig sind.

Nicht alles, was bisher im Bußgeldkatalog zu finden war, wird auch mehr Geld kosten: Der Gesetzgeber will vor allem die so genannten „Haupt-Unfallursachen” in den Mittelpunkt seiner drastischen Verteuerung stellen. Verstöße gegen die Feinstaubverordnung oder das Handyverbot am Steuer bleiben auf dem bisherigen Bußgeld-Level. Dagegen werden die Summen bei „Alkohol am Steuer” und Tempo-Sünden zum Teil fast verdoppelt.

Natürlich weiß Tiefensee genau, dass die neuen Bußgeld-Tarife dem Staat deutlich mehr Geld in die Kasse spülen werden. Deshalb haben seine Hausjuristen auch wieder die eigene Amtssprache gepflegt: „Zusätzliche Einnahmen sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.” Wohlgemerkt sollen ­ nicht müssen...

Tempo

Hier wird es am teuersten: Beim Überschreiten der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurden die neuen Geldbußen zum Teil sogar verdoppelt. Wer bei Glatteis oder Nebel unangepasst Gas gibt, zahlt ab morgen 100 statt bisher 50 Euro. Raser müssen je nach Situation und Geschwindigkeit von 80 bis 680 (vorher 50 bis 425) Euro hinblättern.

Abstand

Die neuen Bußgelder für Drängeln auf der Autobahn errechnen sich aus dem Verhältnis von Abstand und Geschwindigkeit ­ die alten Tarife zwischen 40 und 250 Euro reichen jetzt von 75 bis 400 Euro. Gezahlt werden muss, wenn die Polizei beweiskräftiges Material präsentieren kann: Führte Drängeln jedoch nachweislich zu einem Unfall, ist in nahezu allen Fällen ein Straftatbestand erfüllt.

Alkohol und Drogen

Auch beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird es ab sofort empfindlich teurer: Die Bußgelder wurden verdoppelt, beim ersten Verstoß sind 500 Euro fällig, bei der zweiten und dritten Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden dann 1000 und 1500 Euro fällig.

Autorennen

Überhaupt keinen Spaß verstehen die Entwickler des aktuellen Bußgeld-Kataloges bei illegalen Autorennen: Diese Form der gefährlichen Mutprobe hat sich vor allem bei jungen Leuten innerhalb der letzten Jahre entwickelt und bereits eine Menge Todesopfer gefordert. Dabei wird oftmals im Internet verabredet, auf welcher öffentlichen Straße nachts die Piloten im Duell eins gegen eins antreten. Eine hochgradige Gefährdung der Fahrer, aber auch oft genug unbeteiligter Verkehrsteilnehmer. Statt wie bisher 150 Euro für Teilnehmer und 200 Euro für die Veranstalter müssen jetzt die doppelten Beträge geblecht werden. Und die Polizei will künftig solche Leistungs-Vergleiche von Möchtegern-Rennfahrern bereits im Ansatz zu unterdrücken.

Alles beim Alten

Was sich ab morgen jedoch nicht ändert ­ das sind zum Beispiel die Bußgelder für Falschparker in den Innenstädten. Erstaunlich allerdings, dass trotz einer ansteigenden Zahl von „Quasselstrippen”, die während der Fahrt ihr Handy am Ohr haben, das entsprechende Bußgeld nicht angehoben wurde. Und auch für die „neue deutsche Krankheit”, das Nicht-Blinken vor dem Abbiegen, hat sich der Verkehrsminister keine Preiserhöhung einfallen lassen. Mal sehen, wie lange das noch gilt.


 
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