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Bußgeld droht: Fahren auf der Standspur der Autobahn tabu

zuletzt aktualisiert: 09.04.2010 - 07:59

Stuttgart (RPO). Autofahrer dürfen die Autobahn mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem Seitenstreifen verlassen, wenn der Verkehr vor einer Ausfahrt zum Stillstand kommt.

Tun sie dies dennoch, drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Flensburger Register. Darauf macht die Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart aufmerksam.

Für das Ausfahren aus der Autobahn über den Ausfädelstreifen gilt laut Straßenverkehrsordnung die Regel: Rechtzeitig blinken und auf den nachfolgenden Verkehr achten, um andere nicht zu gefährden.

Ausfahrende müssen sich vor einer Ausfahrt rechtzeitig nach rechts orientieren. Gelingt ihnen das wegen der hohen Verkehrsdichte nicht, müssen sie bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren.

Wer die Autobahn verlässt, muss sich spätestens vor Erreichen der durchgezogenen Linie auf dem Ausfädelstreifen eingeordnet haben. "Hier darf nicht schneller gefahren werden als auf der durchgehenden Fahrbahn", rufen die Dekra-Fachleute die Regeln der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung.

Quelle: DDP/csr

 
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