München: Feinstaub-Klage von Anwohner abgewiesen
zuletzt aktualisiert: 27.04.2005 - 14:36München (rpo). Rückschlag für betroffene Anwohner in der Feinstaub-Problematik: Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht München am Mittwoch die Klage eines Bürgers wegen überhöhter Luftbelastung abgewiesen. Der Mann hatte mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Klage eingereicht.
Nach dem Beschluss des Gerichts hat der an der viel befahrenen Landshuter Allee in München wohnende Kläger keinen Anspruch darauf, dass die Stadtverwaltung oder der Freistaat Bayern auf seine Klage hin Maßnahmen etwa in der Verkehrslenkung einleiten. "Die Feinstaubbelastung ist ein umfassendes Problem, das sich nicht auf eine begrenzte, konkrete örtliche Verkehrssituation wie an der Landshuter Allee beschränkt", erklärten die Richter (Az.: M 1 E 05. 1112, M 1 E 05. 1115).
Der Mann hatte mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Klage eingereicht, nachdem Ende März der neue EU-Grenzwert für die Feinstaubbelastung in München überschritten worden war. Ein Sprecher der Umwelthilfe kündigte an, jetzt in der nächsten Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen zu wollen.
Grundsätzlich habe das Gericht bereits die Handlungspflicht der Politik bestätigt, sagte der Sprecher. Da außerdem in München jetzt im Gegensatz zum Zeitpunkt der Klage Verkehrsmaßnahmen geplant seien, habe sich die Umwelthilfe "in der Sache sowieso durchgesetzt".
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