Offensichtlicher Missbrauch: Führerschein-Tourismus vor dem Ende
zuletzt aktualisiert: 14.02.2008 - 14:04Brüssel (RPO). Dem Führerschein-Tourismus geht es endgültig an den Kragen. Der EU-Generalstaatsanwalt teilt die deutsche Auffassung, wonach der Erwerb im EU-Ausland bei offensichtlichem Missbrauch unterbunden werden kann. Ein Urteil vor dem EuGH ist in einigen Monaten zu erwarten.
Die Behörden dürften die Anerkennung eines im EU-Ausland ausgestellten Führerscheins ablehnen, wenn dieser offenkundig zur Umgehung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in Deutschland erworben wurde, erklärte Generalanwalt Yves Bot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Bots Stellungnahme bezieht sich auf die Fälle von zwei Deutschen, denen in der Bundesrepublik wegen Drogenkonsums beziehungsweise Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Ihre Anträge auf Neuausstellung eines Führerscheins wurden nach medizinisch-psychologischen Gutachten abgelehnt. Die beiden Männer besorgten sich daraufhin Führerscheine in Tschechien.
Obwohl in einem EU-Staat ausgestellte Fahrerlaubnisse grundsätzlich in der gesamten Gemeinschaft gültig sind, müssten die deutschen Behörden die tschechischen Führerscheine unter den genannten Bedingungen nicht anerkennen, meint Generalanwalt Bot. Seine Stellungnahme ist für den EuGH nicht verbindlich, häufig folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.
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