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Rasen häufigster Verkehrsverstoß: Für junge Fahrer wird's jetzt teuer

zuletzt aktualisiert: 02.02.2009 - 10:54

Düsseldorf (RPO). Seit Sonntag ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Das Missachten von Tempolimits kann jetzt knapp 800 Euro teuer werden. Harte Zeiten brechen damit vor allem für Fahranfänger an, denn bei ihnen steht Rasen ganz oben auf der Liste der häufigsten Verkehrssünden. 

Die Axa-Versicherung hat die häufigsten Verstöße der jungen Fahrer ermittelt. Die meisten Unfälle passieren danach, weil Fahranfänger mit mehr als Tempo 160 über die Autobahn rasen. Laut Axa-Verkehrssicherheitsreport rangiert die Raserei auf Autobahnen mit 73 Prozent unangefochten an der Spitze.

„Die Auswertung unserer drei Millionen Kfz-Versicherungen hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht“, berichtet Axa-Medienreferentin Sabine Friedrich. Junge Männer sind die größte Risikogruppe, die zudem die schwersten Unfälle verursacht. „Insoweit decken sich unsere Erfahrungen mit dem Statistischen Bundesamt“, erläutert Friedrich. Danach sind junge Autofahrer zwischen 18 und 24 die am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer.

„Selbstüberschätzung spielt eine ganz große Rolle“, berichtet Sabine Friedrich. „Jeder zehnte junge Mann sagt, er fährt gelegentlich auch nach dem Konsum von zwei Gläsern Alkohol.“ Diese falsche Einschätzung führe dann zu den extrem schweren Unfällen.

Die Axa hat festgestellt, dass die 17-jährigen Anfänger, die ihren Führerschein über das begleitete Fahren erworben haben, im Vergleich wesentlich besser abschneiden. Sitzt jemand mit im Wagen, scheinen sich die jungen Fahrer vernünftiger zu verhalten.  Die Axa versucht diese Tatsache zu belohnen, indem sie Rabatte auf Versicherungsverträge mit begleitetem Fahren gewährt.

Generell gilt seit 1. Februar: Wer jetzt innerhalb geschlossener Ortschaften etwa 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt künftig 80 statt bisher 50 Euro Bußgeld. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei 31 Stundenkilometern über dem Tempolimit werden innerorts 160 (statt 100) und außerorts 120 (statt 75) Euro fällig. Wer die zulässige Geschwindigkeit gar um mehr als 70 Stundenkilometer überschreitet, zahlt innerorts 760 Euro statt bisher 425 Euro, außerorts 600 statt bisher 375 Euro. Außerdem gibt es ein dreimonatiges Fahrverbot.

Auch das Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen kommt künftig teuer zu stehen: Schon der Ersttäter wird mit 500 (statt 250) Euro zur Kasse gebeten. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß 1000 (statt 500) Euro, beim dritten Mal 1500 (statt 750) Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt 3000 Euro. Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten, müssen 250 (statt 125) Euro zahlen. Wie bisher muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Wer bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer zu wenig Abstand zum Vordermann hält, muss mit mindestens 75 Euro Bußgeld (statt 40) rechnen. Die maximale Strafe bei zu geringem Sicherheitsabstand und einer Geschwindigkeit von mehr als 130 Stundenkilometern beträgt 400 (statt 250) Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot. Verdoppelt wird die Geldbuße für gefährliche Überholmanöver, und zwar von 125 auf 250 Euro. Bei Sachbeschädigung sind 300 Euro fällig.


 
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