Handy-Verbot gilt auch an der Ampel
zuletzt aktualisiert: 30.06.2006 - 15:21
Hamm/Stuttgart (dpa/gms). Der Gebrauch von Handys ist am Steuer nicht nur während des Fahrens verboten. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nimmt, verhält sich ordnungswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 Ss OWi 811/05)). Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei sei es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.
Quelle: gms
Links zu diesem Artikel
Schreiben Sie über diesen Artikel und benutzen Sie die Trackback-URL , damit Ihr Eintrag hier erscheint
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:
Anzeige:
Aktuell bei RP Online
mehr Auto
Aus der Region
Videos
Bilderserien zu Auto
Anzeige:
MEHR
Autohersteller von A bis V
Die Redaktion empfiehlt
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







