Die Zahl der Rückrufe von Auto-Herstellern ist mittlerweile fast unüberschaubar. Hier erfahren Sie, welche Rechte Ihnen in einem solchen Fall als Betroffener zustehen.
Quelle: AvD
Pflicht zum Rückruf
Zu einem Rückruf ist ein Autobauer verpflichtet, wenn er von einem schwerwiegenden Mangel an seinem Fahrzeug erfährt. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz müsse der Autobauer den Fehler beheben.
Kein Ausfallersatz
Das bedeutet aber nicht, dass der Hersteller oder Händler dem Kunden den Ausfall des Wagens während des Werkstattbesuchs ersetzen muss.
Anders bei Bahn und Flugzeug
Beim Autoverkauf verhält es sich demnach anders als bei der Bahn oder im Flugverkehr. Während Bahnkunden notfalls mit dem Taxi fahren dürfen, wenn die Lok kaputt ist, können Autofahrer ihre Zusatzkosten niemandem in Rechnung stellen.
Keine Transportleistung
Denn sie haben nur das Fahrzeug gekauft, nicht dessen uneingeschränkte Transportleistung - darin besteht der wesentliche Unterschied.
Auslöser für Unfall
Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Autofahrer wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels gegen einen Baum rast. Wenn der Fahrer nachweisen kann, dass ein klemmendes Gaspedal der Auslöser für den Unfall gewesen ist, dann kann er Schadenersatz und nach Verletzungen auch Schmerzensgeld verlangen.
Anspruch gegen Händler
Einen direkten Anspruch habe der Kunde aber erst mal nicht. Während der Gewährleistungszeit kann der Autokäufer auch vom Händler verlangen, den Mangel zu beseitigen.