Kfz-Servicevertrag: Keine Kündigung nach Werkstatt-Test
zuletzt aktualisiert: 12.01.2011 - 12:32Düsseldorf (RPO). Deckt eine Zeitschrift bei einem Werkstatt-Test Mängel auf, so ist dies kein Grund, einen Servicevertrag mit der Auto-Werkstatt zu kündigen. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden.
Zwar wurden laut der Deutschen Anwaltshotline in dem Test-Bericht gravierende, sogar sicherheitsrelevante Fehlleistungen eines Mitarbeiters der Werkstatt festgestellt, dies reicht nach dem Urteil des OLG jedoch nicht aus, um einen Service-Vertrag zu kündigen.
Es handele sich, so die Richter, um das Versagen eines einzelnen Angestellten, was keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die sonstigen Leistungen der Kfz-Werkstatt bzw. anderer Mitarbeiter zulasse.
Der Betrieb hatte im Jahr zuvor bei einem ähnlichen Test sogar recht gut abgeschnitten. Die Beanstandungen seien also für die Werkstatt nicht typisch und eine Fortsetzung des Servicevertrages sei damit „nicht unzumutbar“. (AZ. 11 U/ 8/10)
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