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Deutsche Autofahrer müssen zahlen: Keine Schonfrist bei EU-Knöllchen

zuletzt aktualisiert: 08.07.2010 - 18:22

Berlin (RPO). Deutsche Autofahrer sollen künftig auch für Verkehrssünden im EU-Ausland zahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossen werden sollte. Demnach könnten deutsche Behörden in Zukunft auch Knöllchen eintreiben, die im EU-Ausland gegen deutsche Autofahrer verhängt werden.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die Neuregelung Ende Oktober oder Anfang November in Kraft treten. Aufgrund des Verwaltungsaufwands sollen aber auch künftig Geldbußen erst ab einer einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden, sagte ein Ministeriumssprecher weiter. Wer im EU-Ausland außerorts über 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, müsste demnach zahlen.

 Falschparker und Handy-Telefonierer am Steuer kämen dagegen wohl weiterhin ungeschoren davon. Bislang mussten im Ausland verhängte Bußgelder meist nur dann gezahlt werden, wenn der Verkehrssünder gleich an Ort und Stelle von den ausländischen Behörden zur Kasse gebeten wurde.

Der Gesetzesentwurf beruht auf einem EU-Rahmenbeschluss von 2005. Tritt das Gesetz in Kraft, wird das Bundesamt für Justiz ab Oktober laut Medienberichten 99 neue Stellen schaffen, um die Bußgelder einzutreiben. Die veranschlagten zusätzlichen Personalkosten belaufen sich demnach auf jährlich rund sechs Millionen Euro. Dagegen werden zusätzliche Bußgeldeinnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro pro Jahr erwartet. Das Justizministerium rechnet damit, dass dann jährlich 100.000 Verkehrssünden deutscher Autofahrer im EU-Ausland geahndet werden.

Quelle: AFP/nbe

 
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