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Altfahrzeuge werden verschont: Kfz-Steuer nach CO2-Ausstoß steht

zuletzt aktualisiert: 12.06.2008 - 10:51

Berlin (RPO). Die Kfz-Steuer wird ab dem Jahr 2010 nach dem Schadstoffausstoß ausgerichtet. Das kündigten Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD) in Berlin an. Spritsparende Neufahrzeuge sollen belohnt, alte Autos nicht höher besteuert werden als heute.

Die Weichen für die geplante Besteuerung von Autos nach ihrem CO2-Ausstoß sind damit gestellt. Möglich werden soll dies durch einen Wechsel der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer von den Ländern zum Bund ab dem Jahr 2010. Die Länder sollen für den Verzicht auf die Kfz-Steuer entschädigt werden. Vereinbart wurde auch, dass Altfahrzeuge durch die Reform nicht höher belastet werden sollen.

Struck und Oettinger kündigten an, sie würden den Beschluss der Koalition als Empfehlung in die Beratungen der Föderalismusskommission von Bund und Ländern einbringen, deren Vorsitzende sie sind. In dieser Funktion hatte auch Oettinger am ersten Teil der Beratungen des Koalitionsausschusses teilgenommen. Er bezeichnete es als einen "großen Durchbruch, dass für die Besteuerung der Mobilität künftig allein der Bund zuständig sein wird".

Ausgleich in Höhe von 8,9 Milliarden

Die Länder würden zum Ausgleich für ihren Verzicht einen finanziellen Ausgleich im Volumen von 8,9 Milliarden Euro erhalten, sagte Oettinger weiter. Es sei aber noch offen, ob dies durch einen höheren Anteil der Länder an der Mehrwertsteuer oder zum Beispiel durch eine direkte Zuweisung aus dem Bundeshaushalt umgesetzt werde. Auch die Verwaltungszuständigkeit für die Erhebung der Steuer müsse noch geklärt werden.

Struck wies darauf hin, dass die geplante Reform einen Beitrag zum Klimaschutz leisten werde. Geplant ist, Neufahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß ab 2010 steuerlich stärker zu belasten als spritsparende Fahrzeuge. "Wir gehen davon aus, dass alte Autos nicht höher besteuert werden als heute", machte der SPD-Fraktionschef aber zugleich deutlich. Entsprechend äußerte sich auch Oettinger.

Durch den Übergang der Kfz-Steuer an den Bund wird erreicht, dass Änderungen vom Bundestag ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden können, so wie dies bereits bei der Mineralölsteuer der Fall ist. Die Bundesregierung hatte Anfang der Woche Berichte dementiert, wonach es in der Koalition auch bereits eine Grundsatzeinigung über die Ausgestaltung der künftig CO2-bezogenen Kfz-Steuer gibt.

Diesen Berichten zufolge soll es einen linearen Steuertarif geben, wodurch größere Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß günstiger wegkämen als bei einem progressiven Tarif. Die Reform der Kfz-Steuer ist ein Teil des Klimaschutzpakets der Bundesregierung.

Hier sehen Sie die Eckdaten der Einigung über die Kfz-Steuer.

Quelle: afp2

 
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