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Expertengremium in Goslar: Kontrolle von Verkehrssündern nicht behindern

zuletzt aktualisiert: 29.01.2010 - 10:44

Goslar (RPO). Der Präsident des Verkehrsgerichtstag, Kay Nehm, hat einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom August 2009 kritisiert. Karlsruhe hatte seinerzeit die Videoaufzeichnungen von Temposündern kassiert. Eine effektive Überwachung dürfe nicht behindert werden, meinte Nehm.

Generalbundesanwalt Kay Nehm warnte vor einem Verkehrsinfarkt.  Foto: RPO
Generalbundesanwalt Kay Nehm warnte vor einem Verkehrsinfarkt. Foto: RPO

Der ehemalige Generalbundesanwalt erklärte in Goslar, eine effektive Überwachung des Straßenverkehrs dürfe nicht an rechtsstaatlichen Bedenken scheitern. "Es bleibt kaum noch eine Maßnahme der Verkehrsüberwachung von der Forderung nach einer ausdrücklichen Gesetzesgrundlage verschont", sagte Nehm.

Nehm rügte vor allem den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2009, in dem die Videoaufzeichnung eines schweren Tempoverstoßes mangels Rechtsgrundlage als Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung untersagt worden war. Auch das Verbot des automatischen Erfassens von Auto-Nummernschildern sei wenig hilfreich. Es sei selbstverständlich, "dass sich Verkehrsteilnehmer, deren Fahrzeuge zu Kontrollzwecken mit einem unverwechselbaren amtlichen Kennzeichen ausgestattet sein müssen, im Falle eines Verkehrsverstoßes mit Hilfe eines aufmerksamen Ordnungshüters oder eben auch mit technischer Unterstützung über dieses Kennzeichen kontrollieren und identifizieren lassen müssen."

Der Verkehrsgerichtstag endet am Freitag. Die Experten haben sich unter anderem mit einer Autobahnmaut für Personenautos, einer Reform der umstrittenen medizinisch-psychologischen Untersuchung ("Idiotentest"), dem erhöhten Risiko junger Fahrer sowie der Haftung des Fahrzeughalters für Verkehrsdelikte eines anderen Fahrers beschäftigt.

Aus Baden-Württemberg kam während der Beratungen der Ruf nach Einführung einer Pkw-Maut.

Die Empfehlungen des Gremiums von rund 1800 Experten aus Justiz, Polizei, Medizin, Versicherungswirtschaft und Automobilclubs sind in der Vergangenheit immer wieder vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung aufgenommen worden.

Quelle: RTR/kpl

 
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