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Kritik des ACE: Lkw-Überholverbot "ein Popanz"

zuletzt aktualisiert: 17.04.2008 - 11:30

Stuttgart (RPO). Das geplante Überholverbot für Lastwagen auf Eis und Schnee stößt bei Verkehrsverbänden auf Ablehnung. Der Auto Club Europa (ACE) hält die neue Vereinbarung „für einen verkehrsrechtlichen Popanz.“

"Wir brauchen keine neuen Vorschriften, wo es schon welche gibt", sagt der Sprecher des ACE, Rainer Hillgärtner. Im Kern bestehe überhaupt kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugdefizit, betonte Hillgärtner. Das fragliche Überholverbot ergebe sich zwingend aus den bereits heute gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Nach den einschlägigen Regeln (§1), dürfe schon heute grundsätzlich kein anderer Verkehrsteilnehmer etwa gefährdet, behindert oder belästigt werden. Dies sei zweifellos dann der Fall, wenn Lkw bei Fahrbahnglätte zu Überholmanövern ansetzten.

Darüber hinaus werde bereits in der jetzigen StVO das Überholen (§5) ausdrücklich für unzulässig erklärt, wenn die Verkehrslage unklar sei, Sichtbehinderung herrsche oder Schneefall und Regen den Verkehr beeinträchtige: "Worauf es ankommt ist, dass die Missachtung solcher Vorschriften im Rahmen der Verkehrsüberwachung tatsächlich geahndet wird". Dazu müsse die Verkehrspolizei in die Lage versetzt werden, praktisch zu handeln, verlangt der ACE.

Der ACE fordert statt dessen für Kleinlaster eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde (km/h) auf Autobahnen. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden, an denen solche Fahrzeuge (2,8 bis 3,5 Tonnen Gewicht) beteiligt gewesen seien, habe sich seit 1996 mehr als verdreifacht, zitiert der ACE aus einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt).

Die Verkehrsminister die Bundesländer hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, dass Brummis künftig bei Eis und Schnee nicht mehr überholen dürfen.


 
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