Austausch verzögert sich: Neuer Ärger um Rußpartikelfilter
zuletzt aktualisiert: 28.02.2008 - 10:34Düsseldorf (RPO). In Köln werden ab dem 1. April Bußgelder verteilt, in Baden-Württemberg in Kürze neue Luftreinhaltepläne umgesetzt. Doch um mangelhafte Rußpartikelfilter gibt es nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) neuen Ärger.
Wie der ACE herausfand, gibt es beim Filteraustausch des mangelhaften Systemherstellers GAT "systematische Verzögerungen" der Kfz-Werkstätten. Der Club teilte am Donnerstag in Stuttgart mit, dass sich in jüngster Zeit die kritische Hinweise von Verbrauchern gemehrt hätten, wonach sich Autowerkstätten weigerten, nicht funktionierende GAT-Filter gegen andere auszutauschen.
Begründet wird die Weigerung laut ACE mit dem Hinweis, man wolle erst die Zulieferung der neuen GAT-Filterfabrikation abwarten. Der ACE kritisierte diese "Vertröstungs-Masche". Kunde müssten sich darauf nicht einlassen und hätten Anspruch auf den unverzüglichen Einbau eines funktionstüchtigen Filters; das müsse aber gar kein GAT-Filter sein.
Mustervereinbarung
Zugleich legt der ACE eine Mustervereinbarung vor, die den Vertrag über den Einbau eines Ersatzfilters rechtsverbindlich im Interesse des Filterkunden ergänzen soll. Die Vereinbarung schützt nach Darstellung des Clubs insbesondere vor der Verjährung von Gewährleitungsansprüchen.
Einige Werkstätten hätten nämlich in ihren Geschäftsbedingungen eine Verkürzung der Zwei-Jahresfrist auf ein Jahr verfügt. Die Mustervereinbarung kann kostenfrei im Internet unter www.ace-online.de/downloads heruntergeladen werden.
Die GAT Katalysatoren GmbH hatte nach Angaben des ACE Anfang Februar versichert, die Entwicklung der neuen Generation von Filtersystemen "schreite zügig voran" und eine Auslieferung sei "im Verlauf der Monate März/April 2008" vorgesehen. Zuvor hatte die Filterfabrik noch angekündigt, dass die ersten Systeme "bereits Anfang 2008 eingebaut werden" können.
Das neue GAT-Filtersystem muss vor Auslieferung an die Werkstätten noch förmlich zugelassen werden. Solange seitens des Kraftfahrtbundesamtes keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliege, dürfe das System überhaupt nicht verbaut werden, betonte der ACE.
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