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Panorama Opel Merkel
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Irreführende Werbung: Opel jetzt doch wegen Garantie verklagt

zuletzt aktualisiert: 30.08.2010 - 15:05

Bad Homburg (RPO). Der Streit um die vom Autobauer Opel ausgerufene "lebenslange" Garantie für seine Neuwagen wird nun doch die Gerichte beschäftigen. Die Wettbewerbszentrale will wegen irreführender Werbung gegen das Rüsselsheimer Traditionsunternehmen klagen.

Die Zentrale kritisiert, dass die Garantie für Neuwagen entgegen der Ankündigung nicht wirklich lebenslang gilt, sagte eine Sprecherin am Montag in Bad Homburg. Opel hatte Anfang August angekündigt, dass bei Neuwagen ab sofort alle Lohnkosten und in Teilen auch Materialkosten bei Problemen mit dem Motor, dem Getriebe, der Elektronik und der Lenkung sowie dem Klimasystem übernommen werden.

Ausgeschlossen von der Kostenerstattung sind Verschleißteile. Die Garantie gilt ab sofort für alle neuzugelassenen Opel-Fahrzeuge und erlischt ab einer Laufleistung von mehr als 160.000 Kilometern. Die Wettbewerbshüter hatten Opel bereits nach der Ankündigung der so genannten "lebenslangen" Garantie abgemahnt und dem Autobauer bis zum 19. August Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sonst werde man klagen.

Obwohl Opel die Frist verstreichen ließ, teilte die Zentrale in der vergangenen Woche mit, man werde vorerst nicht vor Gericht gehen. Es sei ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart worden. Die Sprecherin der Wettbewerbszentrale erklärte nun am Montag, in dem inzwischen stattgefundenen Gespräch hätten sich die Parteien nicht auf eine gemeinsame Position einigen können.

Opel selbst hatte die Kritik an seinem Werbeslogan zurückgewiesen. Die Garantiebedingungen seien von Anfang an ausreichend deutlich kommuniziert worden, hatte der Autobauer mitgeteilt. Man werde nun abwarten, wie die Gerichte entscheiden, sagte ein Opel-Sprecher.

Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg ist eigenen Angaben zufolge eine bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.

Quelle: DDP/kpl

 
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