Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Finanzämter müssen für den Arbeitsweg wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten aus Sicht der Autofahrer und Steuerzahler.
Wieviel Geld gibt es durchschnittlich zurück?
Nachzahlungen von mehr als 500 Euro für das Steuerjahr 2007 sind laut Steuerzahlerbund bei Fernpendlern möglich. Ein Single-Arbeitnehmer (Jahresbrutto: 37.000 Euro), der an 220 Arbeitstagen täglich 20 Kilometer zum Arbeitsort fährt, kann je nach Steuerklasse mit einer Steuergutschrift von 462 Euro rechnen; vorausgesetzt er schöpft den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro für sonstige Werbungskosten voll aus. Maximal ist eine Ersparnis von über 500 Euro drin. Siehe hierzu die
Übersicht des Steuerzahler-Bundes (bitte mit der rechten Maustaste in einem neuen Fenster öffnen).
Was gilt für die Steuererklärung 2008?
Es gilt wieder die bisherige Regelung. Nun können wieder 30 Cent pro Kilometer für den gesamten einfachen Arbeitsweg in der Lohnsteuererklärung eingetragen werden.
Und was gilt für 2009?
Auch wer sich für seinen Arbeitsweg einen Freibetrag für 2009 auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen will, kann dies wieder wie früher tun.
Kann es sein, dass sich die Regierung zu einer komplett neuen Regelung entschließt?
Grundsätzlich ist das nicht auszuschließen. Denn das BVerfG hat nur die Regelung in der beschlossenen Form für verfassungswidrig erklärt. Aus dem Ministerium verlautete aber schon jetzt, dass eine Neuregelung in Ruhe vorbereitet werde und erst 2010 in Kraft treten solle. Das bedeutet, dass der aktuelle Bundestag gar nicht mehr über das Thema Pendlerpauschale entscheiden wird.