Vorsicht bei Fahrschulprüfung: Pkw mit Automatikgetriebe gefragt
zuletzt aktualisiert: 06.08.2004 - 09:23Stuttgart (rpo). Die Deutschen werden schaltfaul. Das lässt jedenfalls die Tatsache vermuten, dass Wagen mit Automatikgetriebe derzeit sehr hoch im Kurs stehen. Experten raten Fahrschülern jedoch, das Autofahren zunächst mit einem klassischen Schaltgetriebe zu lernen.
Das empfiehlt die Sachverständigenorganisation Dekra. Denn wer seine Fahrschule und auch die Führerscheinprüfung nur auf einem Automatik-Pkw macht, steht später möglicherweise vor einem Problem: Steht dies im Führerschein, darf er nur Fahrzeuge mit einem automatischen Getriebe lenken.
In rund 100.000 deutschen Führerscheinen findet sich laut Dekra ein solcher Eintrag. Umgekehrt gibt es dagegen keine Beschränkung auf Handschaltung.
Eine Beschränkung auf Automatik könne nur aufgehoben werden, so die Dekra-Experten weiter, wenn der Fahrerlaubnisbesitzer in einer weiteren Führerscheinprüfung den fehlerfreien Umgang mit dem Schaltknüppel nachweist. Dies könne in zusätzlichen Fahrstunden geübt werden. Auch Automatikliebhaber sollten also besser gleich das Fahren mit Schaltung lernen.
Wer trotz des Automatik-Vermerks ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe lenkt, ist faktisch mit ungültiger Fahrerlaubnis unterwegs, warnen die Stuttgarter Fachleute. Von der Polizei ertappt, müsse er mit Folgen rechnen: Fahren ohne Führerschein gilt als Straftat.
Außerdem kann die Versicherung bei einem Unfall die Schadenregulierung einschränken oder gar ablehnen. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht zudem ein Verwarnungsgeld bis zu 25 Euro vor.
Kleinkrafträder (Klasse M), Traktoren und Arbeitsmaschinen (Klasse T) sind von dieser Automatik-Regelung ausgenommen.
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