Ein Strafbefehl und seine Folgen: Reicht auch eine Farbkopie des Führerscheins?
VON DIETER DORMANN - zuletzt aktualisiert: 20.01.2009 - 21:40Krefeld/Düsseldorf (RP). Vor einigen Tagen verhängte ein Amtsrichter in Krefeld einen Strafbefehl über 400 Euro gegen eine Autofahrerin. Die 54-Jährige hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personalausweises bei einer Polizei-Kontrolle vorgezeigt. Seither zieht der Fall Kreise.
Seit Jahren lässt Dieter Hagen (68) aus Kaarst Führerschein, Personalausweis und andere Dokumente zu Hause, wenn er zum Sport oder zu Bekannten fährt. "Dafür habe ich Kopien der Originale im Handschuhfach des Wagens", sagt der Rentner. Nachdem seiner Frau Annemarie im vergangenen Sommer ihr Portemonnaie mit allen Ausweisen – vom Führerschein bis hin zur Krankenkassenkarte – gestohlen worden war, folgt sie dem Beispiel ihres Mannes.
Die Neubeschaffung der Papiere habe viel Zeit, Nerven und Geld gekostet. "Das wollten wir nicht nochmal mitmachen", erklärt Dieter Hagen. Da er mehrfach kontrolliert wurde und die Kopien von der Polizei – manchmal nach Überprüfung per Computer – nicht beanstandet wurden, fühlte sich der Kaarster keiner Schuld bewusst.
400 Euro Geldbuße
Bis vor einigen Tagen. Da berichtete unsere Redaktion, dass ein Amtsrichter in Krefeld einen Strafbefehl über 400 Euro wegen Urkundenfälschung gegen eine 54-Jährige verhängt hatte. Die Krefelderin hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personalausweises in Original-Größe bei einer Polizei-Kontrolle vorgezeigt. Auch ihr waren die Originale zuvor gestohlen worden.
"Mache ich mich nun auch strafbar", fragte sich nach der Berichterstattung nicht nur Dieter Hagen. Zahlreiche Autofahrer, die aus "Sicherheitsgründen" mit Kopien unterwegs sind, meldeten sich. Der Ratinger Wolfgang Suess (63), seine Frau und seine Tochter weisen sich ebenfalls seit Jahren mit Kopien statt mit Originalen aus. Nie gab es Probleme, nicht mal ein Verwarnungsgeld.
Zudem berichtet der 63-Jährige, dass ihm, wenn er einen Wagen miete oder sein Auto in die Inspektion bringe und ein Ersatzfahrzeug bekomme, stets Kopien der Kfz-Papiere ausgehändigt würden. "Machen die sich alle strafbar", fragt sich der Pensionär. Um sicherzugehen, hat Wolfgang Suess nun alle Kopien mit der Aufschrift "Kopie" gekennzeichnet und ist damit einem Rat gefolgt, den der Krefelder Richter der 54-Jährigen Angeklagten gab. "Kopien müssen als solche erkennbar sein." Ansonsten sei schon die Herstellung einer Kopie einer Urkunde strafbar.
Staatsanwalt hat für Richter kein Verständnis
Ein Hinweis, den das Auswärtige Amt nicht gibt. Die Behörde rät Reisenden in einer Broschüre: "Machen Sie Kopien Ihrer wichtigsten Reisedokumente (Pass, Flugtickets, Kreditkarten, Impfausweis) und bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Reisegepäck auf." Laut einer Sprecherin des Amtes soll damit die Wiederbeschaffung verlorener Dokumente im Ausland erleichtert werden. Die Kopien sollten "gut lesbar" sein. Ansonsten sei "nichts weiter zu beachten".
Kein Verständnis für die Entscheidung des Krefelder Amtsrichters hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken. Eine Urkundenfälschung erfolge "zur Täuschung im Rechtsverkehr". Die könne im Fall der 54-Jährigen nicht vorliegen, da sie Besitzerin der Originale sei. "Was soll sie denn vortäuschen", fragt sich nicht nur Johannes Mocken. Alle seine Kollegen in Düsseldorf sähen das so. Sie würden derartige Verfahren einstellen, erklärte der Sprecher der Justizbehörde.
"Mildere Urteile" in Düsseldorf
Der Krefelder Amtsrichter hatte in der Verhandlung der 54-Jährigen Angeklagten "empfohlen", künftige Straftaten in Düsseldorf zu begehen. An den Gerichten dort werde milder geurteilt. Eine solche "Anstiftung zu Straftaten in unserem Bezirk können wir nicht gutheißen", meint Johannes Mocken.
Am Krefelder Amtsgericht sieht man nach Angaben eines Sprechers nach Verhängung des Strafbefehls wegen Urkundenfälschung keinen Handlungsbedarf. Das Präsidium des Landgerichtes hat als Aufsichtsbehörde die Akten des Falles am Montag der vergangenen Woche zur Prüfung angefordert. Über ein Ergebnis will es jedoch die Öffentlichkeit nicht informieren. Ein Sprecher des Landgerichtes erklärte: "Das ist eine behörden-interne Angelegenheit."
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