Ohrfeige für die Union: Richter: Abwrackprämie auch bei Hartz IV
zuletzt aktualisiert: 23.03.2009 - 10:07Berlin (RPO). Der oberste deutsche Sozialrichter geht davon aus, dass die Hartz-IV-Entscheidung der CDU/CSU zur Abwrackprämie vor Gericht nicht besteht. Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) hält die ablehnende Haltung der Union für rechtsfehlerhaft.
"Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist", sagte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Montag auf einer Fachtagung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Seiner Ansicht nach verweigert die Bundesregierung Leistungsempfängern nach dem Hartz-IV-Gesetz zu Unrecht die Inanspruchnahme der Abwrackprämie.
Masuch äußerte die Erwartung, dass die Regierung hier auf eine juristische Niederlage zusteuere. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vertritt ebenso wie andere Regierungsmitglieder die Auffassung, dass Zahlungen aus der Abwrackprämie als Einkommen gewertet und mit Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden müssten. Zwar hat Scholz deswegen eine Gesetzesänderung angeregt; dies lehnt aber die CDU/CSU ab.
Der oberste Sozialrichter sagte dazu der "FR", eine Gesetzesänderung sei gar nicht erforderlich. Er verwies auf eine Klausel in Paragraf elf des Sozialgesetzbuchs II, wonach zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies treffe auf die Abwrackprämie zu, da das Geld nicht zur freien Verfügung stehe, sondern ausschließlich zum Kauf eines Autos eingesetzt werden könne.
Masuch wies dem Blatt zufolge zwar daraufhin, er äußere in dieser Sache nur seine private Meinung. Der Richter sagte aber auch, diese decke sich mit der "überwiegenden Einschätzung unter den Kollegen".
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum








