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Justizministerin schaltet sich ein: Streit um Fahrverbot-Pläne spitzt sich zu

VON GREGOR MAYNTZ UND MANFRED KÜHNAPPEL - zuletzt aktualisiert: 23.06.2010 - 07:52

Düsseldorf (RP/RPO). Die Meinungen in Politik und Justiz beim Thema Fahrverbot bleiben gespalten. Nun hat sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) skeptisch zu Plänen der Länder-Justizminister geäußert, statt Geldstrafe oder Haft das Fahrverbot auszuweiten.

Die Ministerin sagte "Bild.de" vor der Justizministerkonferenz: "Es dürfte sehr teuer und aufwendig werden, in jedem Einzelfall zu kontrollieren, ob Fahrverbote auch eingehalten werden." Leutheusser-Schnarrenberger wies auch auf mögliche berufliche Folgen für die Betroffenen hin: "Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, müsste um seinen Job fürchten. Er empfindet eine solche Strafe viel härter als ein Besserverdiener, der sich ein Taxi leisten kann."

Die Justizminister von Bund und Ländern befassen sich bei ihrer Halbjahreskonferenz in Hamburg ab Mittwochabend mit dem Vorschlag, auch für Körperverletzungen, Diebstähle und andere Delikte, die nichts mit dem Auto zu tun haben, ein zeitlich befristetes Fahrverbot zu verhängen.

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Wie unsere Leser über die Ausweitung des Fahrverbots denken, lesen Sie hier.

"Kreative Möglichkeit"

Die Befürworter einer solchen Regelung argumentieren damit, dass Bewährungsstrafen oder Geldstrafen, die sich am Einkommen des Täters orientierten, oft ihre abschreckende Wirkung verfehlten. Unionsfraktionsvize Günter Krings sieht in dem Fahrverbot eine "intelligente und kreative Möglichkeit, gerade auch für junge Straftäter die Mobilität einzuschränken, ohne gleich mit einer Haftstrafe zu kommen". Das werde von vielen sicherlich auch als "sehr viel klareres Signal gesehen als eine Geldstrafe", sagte Krings im Gespräch mit unserer Redaktion.

Auch CDU-Justizminister in den Bundesländern sympathisieren mit der Idee. Die nächste Eskalationsstufe der Haftstrafe sei oft unverhältnismäßig oder werde gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt. Beim erzwungenen Verzicht aufs Auto komme den Tätern dagegen sehr schnell die Erkenntnis, etwas falsch gemacht zu haben.

Allerdings mehren sich auch die Stimmen aus der Praxis gegen eine solche Ausweitung. Für den Deutschen Anwaltverein hatte Jörg Elsner von "Effekthascherei" gesprochen. Auch unter Richtern gibt es Kritik. Vor einer Ungleichbehandlung warnt Reiner Lindemann, Strafrichter am Amtsgericht Moers. Der Vorsitzende des Richterbundes NRW sagte unserer Redaktion: „Ich melde Bedenken an, über eine solche Ausweitung anlasslos Führerscheine von Tätern anzugreifen.“

Problemfall Diebesduo

Wenn etwa ein Diebesduo auf der Anklagebank sitze, wovon einer einen Führerschein besitze und der andere nicht, gerate der Richter in Not. Außerdem sei das Fahrverbot seiner Ansicht nach zwingend im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten zu sehen: „Wenn daran gerüttelt wird, könnte das systemwidrig sein.“ Nicht umsonst habe Rechtsprechung vor ein paar Jahren die allgemeine Praxis geändert, die bei der Einfuhr von Drogen mit dem Auto aus dem Ausland generell die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Mario Cebulle, Richter am Landgericht Stralsund, lehnt die Ausweitung Fahrverbots auf Körperverletzung oder Diebstahl aus einem weiteren Grund ab. Der Sprecher der Neuen Richtervereinigung befürchtet, dass Täter durch die Strafe weiter kriminalisiert werden könnten: Wenn sie auch ohne Führerschein mit dem Auto zur Arbeit fahren und damit eine neue Straftat begehen, sagt Cebulle.

Eine Geldstrafe, die sich am Einkommen des Angeklagten orientiert, berge solch ein zusätzliches Risiko nicht. Zudem würde die neue Sanktion vor allem ärmere Bevölkerungsschichten treffen, da Geldstrafen gegen sie kaum verhängt werden könnten, gibt der Richter zu bedenken.

Denkzettel-Denken abgelehnt

Der Kriminologe Frank Neubacher von der Universität Köln vertritt eine differenzierte Auffassung. Er lehnt eine Ausweitung des Fahrverbots ab, "wenn damit einzig der Zweck eines Denkzettels gegen bestimmte Personengruppen verfolgt wird", sagte Neubacher unserer Redaktion. Mit empfindlichen Nadelstichen gegen Einzelne darauf zu hoffen, dass Täter dadurch abgeschreckt würden, sei kriminologisch verfehlt. Außerdem hält Neubacher nichts davon, noch mehr in das Ermessen der Richter zu stellen. Eine klare Regelung solle dem Gesetzgeber überlassen bleiben.

Aber: "Entschließt man sich dafür, das System der Rechtsfolgen für alle Täter gleichermaßen moderner auszurichten, könnten Fahrverbote oder auch gemeinnützige Arbeit durchaus sinnvoll sein", zeigt sich Neubacher gegenüber einer generellen Neuordnung des Strafrechts aufgeschlossen.       

Die Justizminister der Länder selbst sind beim Fahrverbot als Strafe für Delikte auch jenseits des Straßenverkehrs uneins. Dafür sprachen sich die zuständigen Ministerinnen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, Angela Kolb (SPD) und Uta-Maria Kuder (CDU), aus. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) und die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) lehnen den Vorschlag aus Niedersachsen hingegen ab.

Quelle: AFP/ddp/RPO

 
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