NRW-Verkehrsministerium Umzug mit Autokennzeichen ab 1. Juli erlaubt

Düsseldorf · Autofahrer können vom kommenden Monat an bei einem Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens ihr altes Kennzeichen behalten. Diese Neuregelung trete zum 1. Juli in Kraft, teilte das NRW-Verkehrsministerium am Freitag mit.

 Ab dem 1. Juli können NRW-Autofahrer bei ihrem Umzug das Kennzeichen behalten.

Ab dem 1. Juli können NRW-Autofahrer bei ihrem Umzug das Kennzeichen behalten.

Foto: dapd

"Damit kommen wir einem Wunsch vieler Bürger nach", sagte Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD). Die Mitnahme der alten Kennzeichen entlaste die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Schilder und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben.

"Mit dieser Neuregelung entlasten wir zudem die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Kennzeichenschilder und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben."

Die Weiterverwendung des bisherigen Nummernschilder sei nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen möglich. Außerdem dürfe sich der Fahrzeughalter nicht ändern. Die gebührenpflichtige Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen Zulassungsbehörde bleibe weiterhin notwendig.

Müsse ein Schild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibe das alte Kennzeichen bestehen und könne mit der Plakette der aktuellen zuständigen Zulassungsbehörde abgestempelt werden.

(lnw)
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