Gericht gibt Autofahrer Recht: Videoüberwachung verstößt gegen Verfassung
zuletzt aktualisiert: 03.12.2009 - 14:22Oldenburg (RPO). Die Dauer-Videoüberwachung von Autobahnen im Kampf gegen Verkehrsvergehen ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg unzulässig.
Eine ständige Kontrolle von Fahrbahnen mit Kameras stelle nach Auffassung der Richter einen "schwerwiegenden Eingriff" in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit.
Die so gewonnenen Messdaten dürften in Prozessen nicht als Beweis verwendet werden, etwa um Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße zu belegen. Nach Angaben der Sprecherin handelt es sich um die erste entsprechende Entscheidung eines OLG. (Az. Ss Bs 186/09).
Mit dem Urteil beendeten die niedersächsischen Richter einen Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und dem Landkreis Osnabrück. Durch die Aufzeichnung einer festinstallierten Kamera auf der A 1 war dem Mann den Angaben zufolge ein zu geringer Sicherheitsabstand nachgewiesen worden.
Den Bußgeldbescheid focht er vor dem Amtsgericht Osnabrück allerdings erfolgreich an, indem er sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berief, wonach für es für die Messungen gar keine gesetzliche Grundlage gebe.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft dann Rechtsbeschwerde beim Oldenburger OLG ein, womit sie jetzt allerdings scheiterte. Das Urteil ist der Gerichtssprecherin zufolge bereits rechtskräftig und kann damit auch in weiteren Instanzen nicht mehr angefochten werden.
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