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Statt Haft- oder Geldstrafe: Zypries prüft Fahrverbot für Steuersünder

zuletzt aktualisiert: 25.09.2008 - 11:15

Berlin (RPO). Steuersündern, gewalttätige Demonstranten oder Neonazis drohen künftig Fahrverbote. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries prüft einem Zeitungsbericht zufolge, ob Fahrverbote als alleinige Hauptstrafe an Stelle von Haft- oder Geldstrafen verhängt werden können.

Will prüfen, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität  sinnvoll ist: Brigitte Zypries.  Foto: AP, AP
Will prüfen, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität sinnvoll ist: Brigitte Zypries. Foto: AP, AP

Wie die "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet, könnte auf Gesetzesbrecher künftig möglicherweise der Entzug des Führerscheins zukommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative habe der Bundesrat ausgearbeitet.

"Wir werden im weiteren Verfahren zu entscheiden haben, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität - losgelöst von Straßenverkehrsdelikten - in der Praxis sinnvoll ist", sagte Zypries. Dabei komme es entscheidend darauf an, ob ein Fahrverbot für den Betroffenen als Strafe wirklich spürbar sei, ob es also wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden könne.

Der Vorschlag Hamburgs im Bundesrat zielt darauf ab, Fahrverbote als alleinige Hauptstrafe anzuordnen. Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden. Außerdem verlangen die Gerichte in der Regel den Nachweis eines Tatzusammenhanges, wie er etwa dann gegeben ist, wenn ein Straftäter ein Fahrzeug zur Flucht genutzt hat.

Laut Zeitung könnten ohne einen solchen Tatbezug künftig zum Beispiel auch Steuersünder, gewalttätige Demonstranten oder Neonazis wegen Volksverhetzung mit einem Fahrverbot belangt werden.

ACE reagiert mit Skepsis

In einer ersten Reaktion hat der ACE (Auto Club Europa) vor gesetzgeberischen Schnellschüssen gewarnt. ACE-Chefjurist Volker Lempp sagte am Donnerstag in Stuttgart: "Nach geltendem Recht bezweckt die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis in erster Linie den Schutz der Verkehrssicherheit." Das sei in Paragraph 69 StGB niedergelegt.

Wer allgemeine Kriminalität erfolgreich bekämpfen wolle, solle sich aber besser davor hüten, reflexartig nach solchen Mitteln zu greifen, denen der Geruch des Populismus anhänge.

Quelle: afp

 
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