Im Winter gelten spezielle jahreszeitliche Regeln für Autofahrer. Wer sie nicht kennt, riskiert ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall bis zu 760 Euro. Quelle: Autobild
Wer beim
Eiskratzen und Schneefegen schlampt und nur ein winziges Guckloch freilegt, riskiert
zehn bis 35 Euro Bußgeld. Wird das
Kennzeichen nicht freigekratzt, kommen noch einmal
fünf Euro hinzu. Auch
Dach und Motorhaube sollten frei von Schnee sein, ansonsten kann dieser den nachfolgenden Verkehr gefährden.
Wer auf Strecken mit
Schneekettenpflicht ohne die Traktionshelfer unterwegs ist, zahlt
20 Euro. Mit
aufgezogenen Ketten gelten strenge Tempobeschränkungen. Wer die erlaubten 50 km/h um 10 km/h überschreitet, wird mit
15 Euro zur Kasse gebeten. 60 km/h zu schnell kosten
760 Euro und werden zudem mit
vier Punkten in Flensburg sowie
drei Monate Fahrverbot bestraft.
Teuer wird es auch mit
abgefahrenen Winterreifen. Bei weniger als 1,6 Millimetern Profil liegen die Bußgelder zwischen
50 bis 125 Euro. Soweit sollte man es aber sowieso nicht kommen lassen. Schon bei weniger als vier Millimetern sollten Winterreifen ausgetauscht werden.
Wer den Motor
im Stand warmlaufen lässt, etwa um mit der Heizungsluft die vereiste Scheibe aufzutauen, riskiert ein Bußgeld von
10 Euro. Schwerer wiegen dürften auf Dauer aber erhöhter Verschleiß und Verbrauch.
Die
Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern verwendet werden Dann darf maximal 50 km/h schnell gefahren werden. Wer sie bereits früher einschaltet, zahlt
35 Euro.
Ein Bußgeld von
20 Euro droht demjenigen, wer mit
eingefrorenem Scheibenwischwasser erwischt wird. Im Winter sollte daher immer eine Ersatzflasche Scheibenreiniger mit Winterzusatz an Bord sein.
Winterreifen sind im Winter nicht generell vorgeschrieben. Bei Eis und Schnee auf der Straße müssen sie aber aufgezogen sein, sonst kann die Polizei
bis zu 40 Euro Bußgeld verhängen. Bei einem Unfall steigt der Betrag auf 120 Euro.