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Straffreiheit endet Oktober: Die Schlupflöcher bei den neuen EU-Knöllchen

VON ANJA INGENRIETH - zuletzt aktualisiert: 06.02.2010 - 14:41

Düsseldorf (RP). Bisher gehen Verkehrssünder im EU-Ausland meist straffrei aus. Für Knöllchen ist an der Grenze zu Schluss. Nur mit Österreich gibt es ein Vollstreckungsabkommen. Die schlechte Nachricht: Das wird sich bald ändern. Die gute: Es gibt weiterhin Schlupflöcher.

Heimische Behörden treiben von Oktober an Auslands-Knöllchen ab einem Betrag von 70 Euro ein. Die Bundesregierung setzt damit einen EU-Rahmenbeschluss von 2005 verspätet um. Demnach müssen Geldbußen und -strafen ab dieser Höhe in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden. Berlin erhofft sich zusätzliche Bußgeldeinnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro jährlich. Dagegen stehen Personalkosten von rund sechs Millionen Euro - durch 99 neue Stellen im Bundesamt für Justiz.

Sprachhemmnis

Trotz der neuen Gesetzeslage dürften viele Verkehrssünder bei Verstößen im Ausland in der Praxis aber weiter ungeschoren davonkommen. Denn der Beschuldigte muss seinen Bußgeldbescheid laut EU-Recht in einer Sprache bekommen, die er versteht.

Franzosen und Spanier jedoch schicken die Knöllchen bisher häufig in ihrer Sprache - nicht etwa in Englisch. Zudem können französische Radargeräte bisher oft deutsche Kennzeichen nicht fehlerfrei erkennen. Die Folge: Anders als ein französischer Raser bekommt der deutsche Raser deshalb nicht automatisch ein Strafmandat zugesandt.

Keine Halterhaftung

Auch das Problem der Halterhaftung dürfte deutschen Straßen-Rowdys Schlupflöcher eröffnen, um Bußen zu entgehen. So machen Länder wie Frankreich und die Niederlande grundsätzlich den „Halter” eines Fahrzeugs für einen Verstoß haftbar - egal, ob er am Steuer saß oder nicht. In Deutschland dagegen dürfen Strafen nur bei persönlicher Schuld verhängt werden.

Im Zweifel vollstreckt das Bundesamt für Justiz das ausländische Knöllchen in Deutschland dann nicht: So war es bisher mit Österreich, das auch eine Halterhaftung kennt. So dürfte es künftig auch bei Bescheiden aus Frankreich und den Niederlanden sein - wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass der „Sünder” beim Vergehen auch am Steuer saß.

70 Euro schnell erreicht

Da Deutschland bei Bußgeldern eher im europäischen Mittelfeld liegt, sind die 70 Euro im EU-Ausland schneller fällig als sich das so mancher Autofahrer wünscht. Wer 20 Kilometer zu schnell fährt, zahlt hierzulande bis 35 Euro. In Belgien und den Niederlanden werden dafür ab 100 Euro fällig, in Frankreich ab 90, in Italien ab 155 und in Norwegen gar ab 360 Euro. Bei 50 Kilometer Geschwindigkeitsüberschreitung und mehr beginnen die Strafen in Deutschland bei 240 Euro ­ in Italien bei 390. In Frankreich werden 1500 Euro fällig, in Großbritannien bis zu 5600. Falschparken schlägt in Deutschland mit Strafen zwischen zehn und 70 Euro zu Buche. In Belgien beginnen die Sanktionen ab 50 Euro, in Spanien sind bis zu 90 Euro fällig.

Wer am Steuer mit dem Handy erwischt wird, zahlt hierzulande 40 Euro. In Belgien geht es bei 100 Euro Buße los, in Italien ab 155, in Holland werden 150 fällig.

Alkohol am Steuer wird in Großbritannien mit bis zu 6500 Euro geahndet, in Estland mit bis zu 1150 Euro, in Dänemark mit bis zu einem Netto-Monatsverdienst. In Irland starten die Bußen ab 1270 Euro, in Tschechien ab 900 ­ in Deutschland ab 500 Euro.

Quelle: RP

 
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