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Die Abwrackprämie hat sich binnen kurzer Zeit zum Erfolgsschlager entwickelt. Nun wird sie auch noch verlängert Hier lesen Sie, worauf Sie jetzt achten sollten.
(Für interessierte Bürger hat die Regierung unter 030/346 465 470 eine Telefon-Hotline freigeschaltet.)
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Wer erhält die Abwrackprämie?
Grundsätzlich erhält die Prämie jeder, der sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen ab Schadstoffklasse 4 kauft und zulässt. Der alte Wagen muss erstmals vor dem Stichtag 14. Januar 2000 zugelassen worden sein. Stichtag für den Kauf und die Zulassung des Neuwagens oder Jahreswagens ist der 14. Januar 2009.
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Wie hoch ist die Prämie?
2500 Euro pro verschrottetem Auto. Aus dem Umfeld von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist zu hören, dass sich daran auch nach der Verlängerung nichts ändern soll, Pläne für eine degressive Prämie wurden verworfen. Für die Beibehaltung der Prämienhöhe plädiert auch der CDU-Abgeordnete Gerald Weiß.
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Kann die Lieferzeit zum Problem werden?
Ob ein Fahrzeughalter für sein verschrottetes Altauto beim Neuwagenkauf vom Staat die Prämie in Höhe von 2500 Euro erhält, hängt nur noch bis zum 30. März vom Zeitpunkt der Zulassung ab. Danach reicht ein Kaufvertrag, um die Prämie reservieren zu lassen, so dass Lieferfristen keine Rolle mehr spielen. Allerdings können die Anträge ab diesem Zeitpunkt wegen des zu erwartenden Ansturms nur noch übers Internet beantragt werden.
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Was ändert sich?
Ab dem 30. März kann die Prämie nur noch über das Internet beantragt werden. Antragsteller können sich die Prämie von da an online reservieren. Der Antrag und weitere Informationen finden sich beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft unter www.bafa.de.
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Welche Online-Angaben sind nötig?
Persönliche Daten wie Name und Anschrift, Angaben zum Altfahrzeug, voran die Identifikationsnummer (steht im Fahrzeugschein) sowie zum Neuwagen, darunter Kauf- oder Leasingvertragsdatum.
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Was ist mit Anträgen nach bisherigem Verfahren?
Wer den Antrag schon ausgefüllt hat, kann diesen bis spätestens 15. April (Eingangsdatum bei der Bafa) per Post einreichen.
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Wie lange reicht die Prämie?
Die erste Runde ist mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Das reicht für 600.000 Fahrzeuge. Die zweite Runde ist noch offen. Die Rede ist von einer Milliarde Euro. Das würde für weitere 400.000 Autos reichen.
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Was gilt über die Besitzverhältnisse?
Entscheidend ist, dass es sich bei dem Halter des Altfahrzeugs und dem Zulasser des Neuwagens um ein und dieselbe Person handelt. Zudem muss das alte Auto mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers gewesen sein. Ein Jahreswagen ist ein Auto, das maximal ein Jahr lang auf einen in Deutschland zugelassenen Kfz-Händler oder Autohersteller zugelassen war. Der Erwerb von einer Privatperson gilt nicht - Ausnahme ist ein Werksangehöriger eines Kfz-Herstellers.
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Welche Fahrzeuge fallen unter die Regelung?
Auch Leasingautos und Wohnmobile fallen darunter. Ausgenommen sind dagegen Motorräder und alle Nutzfahrzeuge inklusive Kleintransporter.
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Wer darf den Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist in jedem Fall der Käufer des Neufahrzeugs. Er kann aber auch den Händler mit der Beantragung der Prämie beauftragen.
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Welche Dokumente müssen vorliegen?
Zum einen muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, der im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Zum anderen muss der Antragsteller Papiere vorlegen, die nachweisen, dass Alt- und Neufahrzeug auf seinen Namen laufen. Seit dem 2. März reicht aufgrund von Betrugsfällen nicht mehr die Kopie des Kfz-Briefes, sondern es muss das entwertete Original sein.
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Auf welchem Wege wird die Prämie ausgezahlt?
Die Bundeskasse überweist die Prämie in Höhe von 2500 Euro. Die ersten Bescheide waren Anfang März verschickt worden.
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Wie lange gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für Zulassungen bis zum 31.12.2009.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nähere Infos unter www.bafa.de